Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 138

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aufrechterhalten, so lange decken Sie die schwarzen Schafe, die es gibt! (Beifall bei den Grünen.)

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefor­dert, dafür Sorge zu tragen, dass an den Uniformen von ExekutivbeamtInnen künftig vorne und hinten deren Dienstnummern ablesbar sind.“

*****

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schlusssatz. (Ruf bei der FPÖ: Vielleicht haben alle die gleiche Nummer!) Die Polizei ist die Visitenkarte des Rechtsstaates. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass diese Visitenkarte herzeigbar ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.23


Präsidentin Doris Bures: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Pilz, Albert Steinhauser, Alev Korun, Freundinnen und Freun­de betreffend Sonderstaatsanwaltschaft für Polizeigewalt

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abg. Pilz betreffend Polizeigewalt

Begründung

In der jüngeren Vergangenheit hat es in Wien eine Reihe von Fällen gegeben, in denen PolizeibeamtInnen mit unangemessener Polizeigewalt gegen Personen vorgegangen sind.

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder ernied­rigender Behandlung oder Strafe des Europarats empfahl dazu Österreich in seinem Bericht 2009:

Das CPT möchte betonen, dass zur wirksamen Ermittlung über Vorwürfe polizeilicher Misshandlung das entsprechende Verfahren aus der Sicht aller unabhängig und unparteiisch ablaufen muss. Daher sollten die entsprechenden Ermittlungen einer Stelle anvertraut werden, die völlig unabhängig von der Polizei agiert.

Eine derartige Stelle existiert derzeit in Österreich nicht, und wäre daher umgehend einzurichten. Sie wäre unverzichtbar, um konsequent gegen unangemessene Polizei­gewalt vorzugehen.

Obwohl derzeit zwar im Anti-Folter-Erlass des BMJ vorgesehen ist, dass bei Verdacht auf unangemessene Polizeigewalt und schwieriger Beweislage der zuständige Staats-


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