Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 143

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So schreibt Andreas Wetz heute in der „Presse“ auf die an sich selbst gestellte Frage „Häufen sich die Übergriffe?“: „Statistisch bleibt von der These einer Häufung wenig übrig. Seit 2005 ging die Zahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Miss­handlungsvorwürfen gegen Sicherheitsbehörden von bundesweit 1 047 kontinuierlich auf 546 () zurück.“

Also es ist keinesfalls so, dass wir eine Zunahme haben, sondern Gott sei Dank neh­men derartige Vorfälle ab – das zunächst einmal, um die Zahlen zu bedienen.

Das Zweite ist, dass ich glaube, es gibt keine Alternative dazu, wenn es zu kritisier­baren, übertriebenen Amtshandlungen kommt – und die Frau Bundesministerin hat das aus meiner Sicht in aller Deutlichkeit ausgeführt –, wenn etwas nicht in Ordnung ist, dass es dann zur Anzeige gebracht wird, und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Wenn Sie dann kritisieren, dass die Staatsanwaltschaft derartige Fälle abschließt, weil sie sie nicht für weiter verfolgenswert erachtet, dann verstehe ich das, aber da ist – und das hat auch mein Kollege Pendl so ausgeführt – die Kritik am Bundesministerium für Inneres sicher nicht angebracht. Dann sind wir eigentlich wieder dort angelangt, wo wir schon vor Jahren waren, dass man eigentlich die Frage stellen müsste, ob nicht die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgabe auch eine parlamentarische Kontrolle bräuchte. Das haben wir im Übrigen hier im Parlament schon einmal nach einem Untersuchungsausschuss beschlossen. Das geht hier völlig in die falsche Richtung, und es ist dann schade, lieber Kollege Pilz, wenn Sie twittern, ich zitiere:

„Keine Einzelfälle. Ich habe vor einem Jahr BMI und GD über ein Schlägersystem informiert. Alle prügeln weiter.“ (Abg. Rädler: Wahnsinn! – Abg. Walter Rosenkranz: Sehr „differenziert“!)

Also sehr differenziert, Herr Kollege Pilz, ist das nicht. Ich habe Ihnen das auch schon im Ausschuss gesagt.

Ich halte es, Herr Kollege Steinhauser, eben für falsch, dass man hier zu General­verurteilungen der gesamten Polizei übergeht. Seien Sie mir nicht böse: Dass es bei 40 000 Festnahmen im Jahr, die unsere Polizistinnen und Polizisten in ganz unter­schiedlichen, teils sehr gefährlichen Situationen für sie selbst vorzunehmen haben (Abg. Moser: Es gibt eh keine Generalverurteilung!), da und dort vielleicht unver­hältnis­mäßig zugeht, das mag vorkommen, und das ist auch zu untersuchen. Das will weder jemand vertuschen, noch will jemand Untersuchungen hintanstellen, aber die zuständige Behörde ist dann eben nicht die Polizei, nicht das BMI, sondern sind die Staatsanwaltschaft und die Gerichte. Und wenn diese dann in vielen Fällen, meine Damen und Herren von den Grünen, zum Schluss kommen, dass eben keine Unver­hältnismäßigkeit vorlag, sondern dass der Grundsatz der Ultima Ratio eingehalten worden ist, dann, meine lieben Damen und Herren von den Grünen, müssen Sie das in einem Rechtsstaat halt auch zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Team Stronach.)

Ich muss Ihnen das schon sagen: Ich tue mir wahnsinnig schwer, wenn ich da heute in der Früh eine Dringliche Anfrage auf den Tisch bekomme mit einer Fülle von Einzel­fällen, die ich ja nicht überprüfen kann, so wie diese Videos, die dann auf YouTube oder sonst wo auftauchen, wo man weder eine Vorgeschichte kennt, wo man keinen Ton dabei hat und gar nichts, und daraus einen Schluss zu ziehen, ob der Einsatz korrekt war oder nicht – nicht böse sein, da sind wir Parlamentarier wirklich überfordert. Aber wenn ein Staatsanwalt die gesamte Aktenlage hat, Zeugen einvernehmen kann und dann entscheidet, das ist nicht weiterzuverfolgen, oder ein Gericht die Polizisten freispricht – na, entschuldigen Sie, dann kann ich aber nicht von einem Versagen des Bundesministeriums für Inneres reden, sondern da haben wir diese rechtsstaatlichen


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