Eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage des Abg. Pilz betreffend Polizeigewalt
Begründung
Der jährliche Sicherheitsbericht weist im Teil Justiz aus, wie viele Anzeigen und Verfahren gegen PolizeibeamtInnen es wegen des Verdachts auf körperliche Misshandlungen gegeben hat. Dabei zeigt sich regelmäßig das Bild, dass von hunderten Fällen nur in geringen einstelligen Zahlen Anklage erhoben wird und es fast nie zu Verurteilungen kommt. In diesen Zahlen enthalten sind lt. Sicherheitsbericht allerdings auch Bagatellfälle wie zB Druckstellen durch Handschellen, bei denen gar keine Misshandlungsvorwürfe von den Betroffenen erhoben wurden. Unklar ist, wie hoch der Anteil dieser Bagatellfälle ist, und in wie vielen Fällen tatsächlich Misshandlungsvorwürfe erhoben werden. Es fehlt auch eine Aufschlüsselung nach Bundesländern.
Umgekehrt weist der Sicherheitsbericht auch Fälle aus, in denen im Gegenzug Anzeige wegen Verleumdung gegen die Personen erstattet wurde, die sich über Misshandlungen beschwert haben. Der Prozentsatz der Anklagen und Verurteilungen ist hier deutlich höher. Nicht ausgewiesen werden in diesem Zusammenhang aber jene Fälle, in denen betroffene Personen zwar nicht wegen Verleumdung angeklagt wurden, aber wegen anderer, mit der Amtshandlung in Zusammenhang stehender Delikte, wie zB Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Körperverletzung (wobei bereits jede leichte Verletzung eines Beamten strafrechtlich eine schwere Körperverletzung darstellt).
Die statistische Auswertung im jährlichen Sicherheitsbericht ist daher nicht geeignet, das Problem der unangemessenen Polizeigewalt und des Vorgehens gegen die BeschwerdeführerInnen umfassend darzustellen.
Darüber hinaus ist eine bloße statistische Aufbereitung auch nicht geeignet, Verfahrensfehler und Versäumnisse in Einzelfällen aufzudecken. Die Kontrollore der Polizei brauchen jedoch selbst auch Kontrolle.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz und die Bundesministerin für Inneres, werden aufgefordert,
1. eine jährliche Evaluierung der Vorwürfe von unangemessener Polizeigewalt und der Effektivität der diesbezüglichen Ermittlungen durch eine unabhängige ExpertInnenkommission vornehmen zu lassen und dem Nationalrat über die Ergebnisse zu berichten;
2. unverzüglich eine Evaluierung im Sinne des Punktes 1. für die Jahre 2010 bis 2014 durchzuführen und dem Nationalrat bis 31.3.2016 darüber zu berichten.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Pilz, Albert Steinhauser, Alev Korun, Freundinnen und Freunde
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite