Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 165

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darauf hinweisen, dass es bei der Polizei Probleme gibt. Manche dieser Fälle erreichen auch eine spezielle Form der Öffentlichkeit, wie zum Beispiel der Fall der 47-jährigen Wienerin – „Silvester an der Tankstelle“, heißt er in der Anfrage –, wozu es ein Video gibt. Es zeigt auch, dass die Polizei aus der Vergangenheit nicht nichts, aber vielleicht nicht genug gelernt hat.

Die Ministerin hat gesagt – wie auch schon ihre Amtsvorgängerin Maria Fekter –, sie möchte die Polizei zur größten Menschenrechtsorganisation des Landes machen. – Ja, das ist ein großes Ziel. Wir haben gehört, das ist vielleicht eine große Vision und eine, die möglich ist, aber um diese Qualität in der Organisation zu erreichen, ist noch Arbeit notwendig. Es ist notwendig, sich mit den Fehlern auseinanderzusetzen und den gefundenen Fehlern auch Konsequenzen angedeihen zu lassen.

Fehler passieren immer und überall. Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, wie man damit umgeht. Fehlerkultur bedeutet einen konstruktiven Umgang mit diesen Fehlern; und diese Fehlerkultur fehlt der Polizei vielleicht noch. Sie hat auf jeden Fall in der Vergangenheit einmal gefehlt, und zwar an höchster Stelle.

Ich bringe zwei Beispiele, vor allem den Fall Marcus Omofuma. Der damalige Innen­minister Schlögl hat als oberster Polizeichef fünf Tage nach dem Urteil gemeint: „Diese Beamten haben meine volle Loyalität, weil ich weiß, wie schwer ihr Beruf ist.“ – Also diesen Persilschein auszustellen, das zeugt nicht unbedingt von einem transparenten, offenen Umgang mit Fehlern.

Der Fall Bakary J. ist bekannt, der – laut rechtskräftigem Urteil – am 7. April 2006 in einer Lagerhalle schwer misshandelt worden ist. In diesem Fall meinte die damalige Innen­ministerin Prokop in einem TV-Interview: „Man muss schon auch klar sehen, dass dieser Mann wegen eines schweren Drogendelikts bestraft war.“ – Als ob das irgend­etwas rechtfertigen würde!

Das sind zwei Fälle aus der Vergangenheit, aber auch aktuelle Fälle zeigen, dass es an einer konsequenten Fehlerkultur eventuell noch mangelt. Diese Fälle sind in zwei Dimensionen zu betrachten: die Amtshandlung an sich und die Vorgehensweise, die danach folgt. Vizepolizeipräsident Mahrer beruft sich darauf, dass es bei durch­schnittlich 230 bis 260 Misshandlungsvorwürfen pro Jahr nur sehr wenige Anklagen und Verurteilungen gibt. Das liegt laut seiner Aussage auch daran, dass Staats­anwaltschaft und Gericht feststellen, dass der Vorwurf nicht gerechtfertigt war. Das sehen wir nicht ganz so. Viele Fälle, das wissen wir, werden auch deswegen einge­stellt, weil die Identifizierung der Polizistinnen und Polizisten im Nachhinein gar nicht möglich ist. Daher begrüßen wir auch ausdrücklich den Pilotversuch bezüglich der Verwendung von Bodycams durch die Polizei. Wir erwarten uns aber auch im Parla­ment eine umfassende Berichterstattung dazu, ebenso wie eng gefasste Einsatzrege­lungen und die Einbeziehung der Datenschutzbehörde in diesem Zusammenhang.

Der zweite Punkt betrifft die Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten, die auch für den Einsatz der Bodycams wichtig ist, da nur so eine eindeutige Identifizierung möglich wird. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Die Frau Ministerin ist ja dagegen, hat das auch bei der Beantwortung der Frage 19 so bestätigt, wenn ich das richtig notiert habe. Wir sehen sehr wohl eine Notwendigkeit der Kennzeichnung, was wir aber nicht wollen, ist eine permanente Kennzeichnung mit der Dienstnummer, sondern eine einsatzbezogene Kennzeichnung, die sozusagen im Hintergrund anonymisiert zu einer Auffindbarkeit des Beamten führt.

So kann auch den Befürchtungen, die Sie ja haben, entgegengetreten werden, dass einzelne Polizistinnen und Polizisten dadurch zur Zielscheibe werden, dass ihre Dienstnummer, die ja eigentlich stellvertretend für den Namen steht, auf der Uniform zu


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