Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 174

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Atemstillstand hatte. Das war das wesentliche Problem, weil dann der Notarzt – und das ist auch der Einzige, der in diesem Zusammenhang strafrechtlich verurteilt wurde, die anderen wurden freigesprochen, das haben die Gerichte klar festgestellt – nicht rechtzeitig reagiert und nicht gemerkt hat, dass es sich hier um einen Atem- und einen Herz-Kreislauf-Stillstand gehandelt hat.

Das Problem damals war – und das war der wesentliche Grund, warum man diese Art von Fixierung adaptiert hat, die damals vollkommen richtig angewendet wurde und der herrschenden Lehre entsprach –, dass er eine Grunderkrankung hatte. Er hat nämlich eine angeborene Herzkrankheit gehabt, und deswegen hat er aufgrund der massiven Auswirkung dieses Gewichts, das auf seinen Oberkörper eingewirkt hat, keine Luft mehr bekommen und ist daran verstorben.

Man hat damals die Konsequenzen daraus gezogen, das ist in der Ausbildung der Polizei dann entsprechend angepasst worden, auch die Fixierungsmaßnahmen, damit eben dieser lagebedingte Erstickungstod, um den es in dem Fall ging, nicht mehr vorkommen kann und auch Menschen, die eine entsprechende Grunderkrankung haben, so fixiert werden, dass es nicht mehr zu so tragischen Unfällen kommen kann. Das heißt, man hat damals die entsprechenden Konsequenzen gezogen, was sehr richtig war, und hat versucht, das zu ändern.

Ich komme zum zweiten Punkt, wieso ich zu dem Fall auch eine besondere Beziehung habe. Als damals das Strafverfahren gegen die Polizisten und die Sanitäter gelaufen ist, war ich gerade Zivildiener beim Roten Kreuz. Das erzähle ich jetzt deswegen, weil Kollege Amon vorhin von Vertrauen gesprochen und gesagt hat, es gibt so ein großes Vertrauen in die Polizei, und er hat dann aus einer Studie vorgelesen.

Ich war damals Zivildiener beim Roten Kreuz, als Rettungssanitäter, und ich habe damals mit sehr vielen älteren Kollegen geredet, weil eben dieser Fall gerade vor dem Strafgericht war. Die haben uns alle gesagt, das Schlimmste damals, nachdem das passiert ist, war – weil eben Rettungssanitäter involviert waren – der Vertrauensverlust, der ihnen nachher auf der Straße entgegengebracht wurde. Wir haben x Geschichten gehört, dass Leute gesagt haben: Ja was ist damals passiert bei euch?, und die Rettungs­sanitäter auch beschimpft haben, obwohl sie nachher ganz klar vom Strafgericht freigesprochen wurden. Aber es ging um einen Vertrauensverlust, das ist der wesentliche Punkt. Damals war der Vertrauensverlust nicht nur in die Polizei, sondern auch in die Rettungssanitäter einfach da, und das war ein massives Problem.

Ich glaube, deswegen, genau um gegen diesen Vertrauensverlust anzukämpfen, gegen einen möglichen Vertrauensverlust, müssen Konsequenzen gezogen werden. Die Konsequenzen sind damals gezogen worden – Kollege Plessl hat es schon aus­geführt, dass dann der Amtsverlust bei Straftaten, die unter die Anti-Folter-Konvention fallen, beschlossen wurde, dass das geändert wurde. Das ist vollkommen richtig gemacht worden damals.

Ich glaube, dass wir auch jetzt, unabhängig von den Fällen – das kommt jetzt hoch, weil diese Fälle diskutiert werden –, überlegen müssen, wie wir etwaige Dinge, wenn es solche Vorwürfe gibt, verändern können.

Frau Ministerin, Sie kennen die UN-Konvention gegen Folter. Gemäß den Artikeln 12 bis 14 sind alle Vertragsstaaten dazu verpflichtet, dass sie jeden behaupteten oder aufgrund der äußeren Umstände möglichen Fall der Folter, grausamer, unmensch­licher oder erniedrigender Behandlung durch ein unabhängiges Organ in umfassender und transparenter Weise untersuchen, dem Opfer im Fall einer Verletzung Schaden­ersatz zuerkennen und durch Ausbildungs- und sonstige Präventionsmaßnahmen sicherstellen, dass so etwas nicht wieder passieren kann.

 


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