Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 220

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Verkehr in Ballungszentren die öffentliche Hand auf Bundesseite ebenfalls eine Ko­finanzierung vornehmen soll.

Das ist unserer Meinung nach genau der falsche Weg. Wir haben in unserem Vor­schlag für eine Steuerreform, wo wir gesagt haben, es sollte weniger, einfacher und gerechter sein, dafür plädiert, dass wir Steuerautonomie an die Bundesländer über­geben und die Bundesländer sowohl der Auftraggeber für den öffentlichen Verkehr, wenn es um die Region geht, sind als auch jene Ebene, die diesen öffentlichen Verkehr finanziert. Das bedeutet weniger Einnahmen auf Bundesebene, mehr Einnah­men auf Landesebene, aber der öffentliche Regionalverkehr sollte auch auf Landes­ebene finanziert werden. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.

 


18.33.20

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Im vorliegenden Kraftfahrliniengesetz geht es um den Busverkehr, den Personennahverkehr, um den öffentlichen Verkehr schlecht­hin und dort auch um die Vergabe.

Es wurde vorhin schon angesprochen: Ich glaube, es ist ein ganz wesentlicher Teil, dass es bei der Vergabe einerseits Transparenz gibt, andererseits aber nicht nur das Billigstbieterprinzip, sondern vor allem das Bestbieterprinzip gilt, dass hier also sehr wohl auf Qualität geschaut wird. Ich glaube, die Einsparmaßnahmen können viel besser in der einen oder anderen Verwaltungsebene gehoben werden als dann wirklich draußen beim Kunden, denn ich wünsche mir nicht, dass unsere Kinder dann so, wie vielleicht der eine oder andere Paketdienst das macht, durch die Gegend gekarrt werden, sondern ich möchte, dass wir wirklich höchste Qualität für die Benützer von öffent­lichen Verkehrsmitteln bereitstellen können. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Diese Qualitätsfrage ist der Kostenfrage immer voranzustellen. Die Richtlinien­kompe­tenz der Europäischen Union setzt ja gerade das voraus und will, dass dieser Kun­denservice angeboten wird.

Ich möchte nur eine Anmerkung machen. Wir haben vorhin, am Anfang der Debatte, gehört, dass 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung im Umfeld von 1 500 Metern eine Haltestelle haben. Da muss man natürlich sagen, mit einer Statistik lässt sich alles verdrehen, denn es ist nicht nur die Infrastruktur der Haltestelle, sondern letztendlich auch die Frage des Intervalls, wie oft ein Verkehrsmittel da oder dort hinkommt, relevant, und gerade der ländliche Raum leidet oft sehr darunter, dass dort die Inter­valle nicht kurz genug sind. Hierbei geht es aber auch nicht um eine Frage des Maximums, sondern um die Frage der Qualität, um die Frage, wie ich diesen Verkehr gewährleiste. Wenn wir stärker auf den Busverkehr setzen würden, der eine höhere Flexibilität bietet, dann könnten wir auch den ländlichen Raum noch stärker anbinden.

Viele Bundesländer, wie zum Beispiel Niederösterreich, machen das bereits, wo man schmerzhafterweise die eine oder andere Nebenbahn einsparen musste, aber mit einem qualitätsvollen, hochwertigen Busverkehr sehr wohl eine Verbesserung im öffentlichen Verkehr für die Konsumenten zustande gebracht hat. Ich glaube, diese Effizienz und der Nutzen für den Benützer von öffentlichen Verkehrsmitteln sind ganz wesentlich. An dieser Stelle möchte ich auch auf die Initiative der Jungen ÖVP hin­weisen, die für das Studententicket eintritt und das schon sehr lange vorantreibt.

Auf der anderen Seite können wir aber die Kostenoptimierung für die öffentliche Hand nie außer Acht lassen, denn wir können uns nicht Dinge wünschen, die wir am Ende,


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