Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 53

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nicht die Fristenregelung betreffen, und ich glaube, dass es wichtig wäre, heute auch darüber zu diskutieren, wo alle Parteien dafür sind, dieses Thema auch einer Lösung zuzuführen.

Bei einem Verdacht auf eine Behinderung des ungeborenen Kindes sind Frauen in ei­ner sehr schwierigen Situation. Da braucht es Begleitung, Unterstützung, Beratung. Fe­tozid, die Tötung im Mutterleib, ist auch eine Diskriminierung von Menschen mit Be­hinderung. Mein Anliegen an Sie, Herr Sozialminister, in dessen Aufgabenbereich auch die Umsetzung der UN-Konvention durch einen Arbeitskreis liegt, wäre, dass in diesem Arbeitskreis auch diese Diskriminierung besprochen wird und eine Beseitigung dersel­ben stattfindet.

Und ein drittes Thema: Morgen findet im Sozialministerium eine Tagung zum Thema Entwicklungszusammenarbeit und Menschen mit Behinderung statt. Diese Initiative von Ihnen, Herr Minister, möchte ich ausdrücklich begrüßen, weil ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass jedes Ministerium in diesem Bereich etwas beiträgt und die glo­bale Verantwortung auch wahrnimmt.

Es gibt weltweit 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen, davon leben 80 Prozent in Entwicklungsländern, nur 19 Prozent haben Zugang zu Rehabilitation. Das sind meist all jene, die in den Industrieländern leben. Ich glaube, dass gerade der Austausch un­serer Erfahrungen, wie wir mit der UN-Konvention umgehen, wie wir Entdiskriminie­rung, Gleichstellung und Barrierefreiheit herstellen, sehr beispielgebend sein könnte. Es geht um die Menschenwürde, und die Menschenwürde gehört auch in der Verfas­sung verankert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Steinbichler.)

11.11


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abge­ordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.12.12

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Meine Da­men und Herren! Herr Abgeordneter Keck hat in seiner Rede gesagt, dass die FPÖ in Wien einen 21-jährigen Studenten als Stadtschulratsvizepräsident vorgeschlagen hätte und auch vor den VfGH gezogen ist aufgrund dessen, dass der Herr Bürgermeister ihn nicht angelobt hat. Der VfGH hätte eine Entscheidung getroffen und damit die Meinung des Bürgermeisters bestätigt.

Das ist unrichtig! Ich berichtige tatsächlich: Der VfGH hat gar nicht entschieden. Er hat sich nämlich für nicht zuständig erklärt. (Beifall bei der FPÖ.)

11.12


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kickl zu Wort. – Bitte.

 


11.12.53

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das war jetzt eine wichtige Ergänzung der Kollegin. Der VfGH hat sich für unzuständig erklärt – einmal mehr in einer politisch gar nicht so wenig brisanten Frage. Es gibt auch immer mehr Personen, die davon sprechen, dass diese Unzuständigkeitserklärungen des VfGH, ich sage es einmal so, politische Auftragsarbeit sind. Wahrscheinlich sollte man sich das in nächster Zeit auch einmal etwas genauer anschauen. (Hallo- und He-Rufe bei SPÖ und ÖVP.)

Ich habe mich aber nicht deshalb zu Wort gemeldet, sondern weil der Kollege Neu­bauer eine ganze Reihe von äußerst unqualifizierten Repliken auf seine großartige Re­de hier geerntet hat, und da muss man doch das eine oder andere richtigstellen. (Ironi­sche Heiterkeit bei der SPÖ.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite