Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 73

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und Mutterschutzgesetz, eine Umsetzung von EU-Recht, die wir heute beschließen wol­len. Frau Kollegin Schatz, ich habe Ihren Ausführungen dazu, warum Sie diesem Ge­setz nicht zustimmen wollen, sehr aufmerksam zugehört. Sie glauben, dass dieser Schutz zu wenig weit geht.

Ich möchte Sie einladen, einmal zu mir in meinen Betrieb zu kommen, in die Wäsche­rei, in die Lagerräume, wo Chemikalien aufbewahrt werden, um dort zu sehen, welcher Informationsstand dort heute schon gewährleistet sein muss. Oder vielleicht wäre es überhaupt besser, einmal mit einem Arbeitsinspektor mitzugehen, wenn er diese Be­triebe kontrolliert. Sie können sich vorstellen, diese Schutzmaßnahmen, Vorschriften und Auflagen sind wirklich weitreichend. Sie wissen, als wir das Thema letztes Mal im Ausschuss behandelt haben, war mein Kommentar dazu – wir sind jetzt statt bei neun bei zehn Gefahrengütern, es ist also ein Punkt dazugekommen –: Wichtig ist der Ar­beitnehmerschutz, das ist einer der wichtigsten Punkte in einem Betrieb.

Das betrifft ja nicht nur den Arbeitnehmer, das betrifft ja den Arbeitgeber genauso. Wir haben im Betrieb auch einige Sicherheitsbeauftragte, diese Leute werden eingeschult. Wir müssen aber darauf achten, wie das in der Praxis ausschaut, wenn wir immer wie­der neue Auflagen, in dem Fall wieder eine Erweiterung, machen.

Wir wissen es: Wenn wir auf der Straße unterwegs sind und alle paar hundert Meter eine Verbotstafel steht, dann schauen wir mit der Zeit nicht mehr, was dort steht, und genauso ist es bei diesen Lagerräumen. Wenn neue Vorschriften dazukommen, müs­sen wir darauf achten, welche Vorschriften, welche Auflagen, welche Plakate, die dort hängen müssen, wir weggeben können, damit die Mitarbeiter, aber auch der Unterneh­mer, wenn sie in den Betrieb gehen, immer wieder aufmerksam gemacht werden, wo­rauf sie aufpassen müssen.

Wir kennen alle die Praxis: Wenn dort ein, zwei oder drei Tafeln stehen, wenn etwas klar deklariert ist, dann schaut man hin und man weiß, was los ist. Hängen dort 10 oder 15 Tafeln, dann liest das keiner mehr durch, schaut keiner mehr hin, obwohl es einen Sicherheitsbeauftragten gibt, der sich damit und mit den Mitarbeitern auseinandersetzt.

Ich glaube sehr wohl, dass diese Verordnung, die jetzt umgesetzt wird, ausreichend ist. Wir müssen aber auch in Zukunft darauf achten, was neu dazu kommt, was zu er­gänzen ist und was an altem Bestand da ist, das wir nicht mehr brauchen und weg­geben können; denn unser aller Ziel muss ein ordentlicher Mitarbeiterschutz sein.

Ganz kurz noch zu Tagesordnungspunkt 8, zu diesem Antrag zum Anti-Mobbing-Ge­setz von Frau Schenk vom Team Stronach: Dieser Antrag wird nicht das erste Mal eingebracht. Er wurde vom Justizministerium ja schon öfter geprüft. (Abg. Schenk: Zy­nisch!) Wir kennen auch die Stellungnahme des Justizministeriums, die ganz klar ist. Das bestehende Gesetz ist ausreichend, und weitere Punkte (Abg. Schenk: Keine Rechtssicherheit!), die dort hineinkommen sollten, würden praktisch dieses Gesetz noch unübersichtlicher machen. Da vertraue ich auf das Justizministerium. Deshalb stimmen wir diesem Antrag nicht zu. Ich danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

12.09

12.10.01

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz geändert wer­den, samt Titel und Eingang in 528 der Beilagen.

 


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