Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 146

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Dieser Zeitplan ist einzuhalten. Herr Minister, daran werden wir Sie messen, und es wird sich zeigen, was Ihr Handschlag und Ihr Wort wert sind! (Beifall bei der ÖVP. – Heiter­keit des Bundesministers Hundstorfer.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Pack gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.55.43

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätz­ten Herren auf der Regierungsbank! Das Ziel der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist – das haben wir heute in der Debatte festgestellt – die Vermeidung von Armut und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Wenn man rückblickend die Debatte be­trachtet, dann muss man vor allem in Richtung Opposition, insbesondere der Freiheit­lichen und des BZÖ feststellen: Sie sollten lieber Fakten statt Mythen verbreiten! Ganz ausschließen darf man natürlich da auch nicht vereinzelt KollegInnen der SPÖ und der Grünen, denn die Behauptung, die aufgestellt worden ist, die Volkspartei hätte kein so­ziales Gewissen und so weiter, hat ja mein Kollege Klikovits eindeutig mit seiner Grafik widerlegt. Gerade in den SPÖ-regierten Ländern werden die niedrigsten Sozialhilfe­richtsätze angewandt.

Festhalten muss man auch, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung kein Grund­einkommen ist. Es ist wichtig, dass wir die Menschen auch unterstützen, wieder in den Arbeitsprozess zurückzukehren und sich dort einzugliedern. Das setzt natürlicherweise Arbeitswilligkeit voraus. Gerade mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung unterstüt­zen oder fördern wir aber auch diese Arbeitswilligkeit, weil wir nun auch Sanktionsmög­lichkeiten haben.

Die allgemeine Behauptung, die ja so oft aufgestellt wurde, dass Sozialhilfeempfänger gar nicht gewillt oder gar nicht bereit sind, wieder am Arbeitsmarkt teilzunehmen, muss man zurückweisen. Man kann auch ganz klar darlegen, dass das nicht so ist. Dazu muss man sich nur die vielen Wiedereingliederungsmaßnahmen und ‑modelle ansehen oder auch verschiedene sozialökonomische Betriebe besuchen, wo Personen erfolg­reich wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden.

Es wurde auch das Beispiel Hartz IV gebracht. Ein Kollege vom BZÖ – so glaube ich – hat gesagt, da ist der Missbrauch so hoch. Faktum ist, bei Hartz IV, was man natürlich nicht mit der Mindestsicherung vergleichen kann, liegt die Missbrauchsrate gerade ein­mal bei 1,9 Prozent der Fälle.

Um die Debatte zusammenzufassen: Einmal ist die Mindestsicherung zu hoch, dann ist sie zu niedrig. Sie ist zu leicht zu bekommen, sie ist zu schwierig zu bekommen. Sie ist zu locker überwacht, sie ist zu streng kontrolliert.

Also: Die Regierung von ÖVP und SPÖ hat genau die Mitte getroffen, den goldenen Weg. Damit ist es eine richtige und wichtige Maßnahme, die wir heute beschließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


15.58.41

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzte Vertreter auf der Regierungsbank! Hohes Parlament! Es ist eine selbstverständliche Verpflichtung der Gesellschaft, Armut zu bekämpfen und jenen zu helfen, die nicht in der Lage sind, aus Eigenem einen angemessenen Lebensstandard zu finanzieren, beziehungsweise plötzlich ihren Arbeitsplatz verlieren.

 


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