zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 823 der Beilagen über die Regierungsvorlage 770 der Beilagen betreffend das Bundesbehindertengesetz
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Im Art. 2 (Änderung des Bundesbehindertengesetzes) wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:
1a. Nach § 13 Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:
„(5a) Dem Vorsitzenden gebührt neben dem Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten unter sinngemäßer Anwendung der für Schöffen und Geschworene geltenden Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975 eine Vergütung für seine Tätigkeit. Als Vergütung gebührt für jede, wenn auch nur begonnene Stunde ein Zehntel der Entschädigung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes für einen Sitzungstag (§ 4 Abs. 3 des Verfassungsgerichtshofgesetzes, BGBl. Nr. 85/1953).“
2. Im Art. 2 lautet die Z 4:
4. Dem § 54 wird folgender Abs. 12 angefügt:
„(12) § 1, § 13 Abs. 5a, § 41 Abs. 1 und 2, § 55 Abs. 4 und 5 in der Fassung des BGBl. I Nr. xxxx/2010 treten mit 1. September 2010 in Kraft.“
Begründung
Zu Z 1 (§ 13 Abs. 5a BBG):
Die Tätigkeit des/der Vorsitzenden im Monitoringausschuss hat sich als besonders arbeitsintensiv herausgestellt. In vergleichbaren Gremien wie beispielsweise dem Menschenrechtsbeirat sind Vergütungen für die Tätigkeit des/der Vorsitzenden vorgesehen. Die Höhe der Vergütung soll angesichts einer annähernd gleichen Aufgabenstellung derjenigen des/der Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirats entsprechen (§ 3a MRB-GO idF BGBl. II Nr. 398/07).
Seit Bestehen des Ausschusses tagt dieser durchschnittlich einmal monatlich, die Sitzungen dauern ca. 3 bis 5 Stunden. Davon ausgehend ist bei einer pauschalen Beratung inklusive der nötigen Vorbereitung und Nachbearbeitung der Sitzungen von einem budgetären Mehraufwand von maximal 6.000 bis 10.000 Euro jährlich auszugehen. Dieser Aufwand wäre seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz durch interne Umschichtungen aufzubringen.
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16.51
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Es freut mich sehr, dass es gelungen ist, diesen Antrag betreffend Monitoringausschuss einzubringen, der sehr gute Arbeit leistet, regelmäßig tagt und schon sehr wichtige Grundsatzpapiere zur Inklusion und Integration behinderter Menschen produziert hat. Ich glaube, das ist eine gute Anerkennung für die wertvolle Arbeit, die hier geleistet wird.
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