Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 163

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Ich spreche jetzt zur neuen Einschätzverordnung. Da hat sich in den letzten Jahren sehr viel auf dem Arbeitsmarkt verändert. Gerade durch die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung gibt es eine reiche Palette von Fördermöglichkeiten. Es haben viele behinderte Menschen, die gar nicht gedacht haben, dass sie auf dem Arbeits­markt einen Job finden, die Möglichkeit einer Anstellung gefunden – gerade zum Bei­spiel lernbehinderte Menschen. Mit der neuen Einschätzverordnung wird auch dieser Entwicklung Rechnung getragen.

Die letzte Einschätzverordnung stammt aus dem Jahr 1965. Das ist ein Jahr vor mei­ner Geburt, also schon einige Zeit her. Es wurde schon höchste Zeit, dass eine neue Einschätzverordnung kommt.

Aber weil heute schon so viele Sprüche bemüht worden sind, möchte ich auch ein Sprichwort bringen, nämlich: Stell dir vor, es gibt eine neue Einschätzverordnung und niemand geht hin! – Das ist keine böse Fiktion, die ich hier skizziere, sondern es ist die Realität. Es gibt nämlich sehr viele behinderte Menschen, die sich einfach nicht mehr einstufen lassen, die beim Bundessozialamt den Grad ihrer Behinderung nicht ein­schätzen lassen, da sie dadurch verminderte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Der Kündigungsschutz stellt die Hürde dar. Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut. So ist es auch beim Kündigungsschutz. Er ist eine emotionale Hürde für Unternehmer. Man muss auch sehen, dass sich der Arbeitsmarkt sehr stark verändert hat. Er ist fle­xibler geworden, die Unternehmen müssen flexibler agieren und auch die Arbeitneh­mer wollen nicht mehr ein Leben lang in einem Job arbeiten, sie wollen auch Flexibili­tät. Da braucht es eine zeitgemäße Änderung.

Deshalb appelliere ich an den Sozialminister, dass er sich dafür einsetzt, dass man den Kündigungsschutz in einen Beschäftigungsschutz umwandelt. Beschäftigungs­schutz heißt, dass man in die Zukunft blickt, nicht in die Vergangenheit, und versucht, alle Fördermaßnahmen, die es beim Bundessozialamt gibt, individuell zuzuschneiden, um einen neuen Job zu finden.

Es sollte heißen: Es gibt eine neue Einschätzverordnung und alle gehen hin! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Hundstor­fer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.56.52

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da dieses Ge­schäftsstück einstimmig ist, möchte ich an dieser Stelle all jenen Sachverständigen dan­ke sagen, die im Hintergrund dahin gehend tätig waren, dass es jetzt – nach 45 Jah­ren – möglich ist, hier eine neue Verordnung vorzulegen.

Ich möchte dem Bundesbehindertenbeirat danken, denn es war eine einstimmige Ak­tion im Bundesbehindertenbeirat, mit allen Fraktionen, mit allen Behindertenverbänden, mit allen sonstigen NGOs, die sich damit beschäftigen. Ich glaube, wir sind auf einem Weg, wo es auch darum geht, dass Veränderungen in der Diagnostik anerkannt wer­den, Veränderungen bei den Pflegehilfsmitteln, Veränderungen im Arbeitsleben, Ver­änderungen bei modernen Behandlungsmöglichkeiten, dass das eben seinen Nieder­schlag findet.

Wir haben auch vereinbart, dass der Bundesbehindertenbeirat das Konzept, nach dem evaluiert wird, gemeinsam festlegen wird. Das heißt, das Konzept, wie wir die Evaluie­rung machen wollen, wird der Bundesbehindertenbeirat beschließen, um auch da die Einbeziehung der Betroffenen sicherzustellen.

 


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