Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 183

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Folge dieses Crashs, der trotz eines „too big to fail“ ausgelöst wurde, war ein Schaden, der bis heute noch nicht bezifferbar ist. Er liegt zwischen 75 und 200 Milliarden US-Dollar.

Meine Damen und Herren! Jetzt könnten wir sagen: Was interessiert denn uns das, wenn eine amerikanische Investmentbank insolvent wird, wenn sie bankrottgeht? Braucht es überhaupt Investmentbanken? – Die Fragen sind richtig, die stelle ich mir auch. Aber das hat einen Haken, wenn ich sage: Mich interessiert das nicht!, denn diese Invest­mentbanken waren geschäftsmäßig verbunden mit vielen, vielen Banken, auch Ge­schäftsbanken, auf der ganzen Welt, und die Auswirkungen haben sehr stark nach Euro­pa, aber auch nach Österreich durchgeschlagen.

Denken Sie an die Kommunalkredit AG: Sie musste einige Monate später, nämlich am 4. November 2008, von der Republik Österreich notverstaatlicht werden. Fragen Sie dazu unsere Bildungsministerin Frau Dr. Claudia Hase – Klammer auf: weiß von nichts, vormals Schmied; Klammer zu –, die von 2004 bis 2007 Vorstandsdirektorin in der Kommunalkredit war und steuerschonend über Zypern große Spekulationsräder, bis zu 16 Milliarden €, in Gang gesetzt hat!

Die Folgen dieser Insolvenz, dieses Zusammenbruchs der Kommunalkredit trägt heute noch die Österreichische Volksbanken AG, die eine Milliarde Partizipationskapital ge­genüber der Republik Österreich nicht zins- oder dividendenmäßig bedienen kann.

Meine Damen und Herren! Die Lehre daraus müsste sein, dass man den Bereich In­vestmentbanken streng trennt von dem Bereich Geschäftsbanken, so wie wir das in unserem Entschließungsantrag fordern. (Beifall bei der FPÖ.) Deshalb lade ich Sie auch dazu ein, dem zuzustimmen. Die Investmentbanken sollen machen, was sie wol­len, sie können jegliches Geschäft machen, nur eines müssen sie tun: Sie müssen ihre Kunden auf das Risiko aufmerksam machen.

Die Geschäftsbanken allerdings haben das normale Bankgeschäft zu betreiben, Einla­gen hereinzunehmen, diese als Kredite an die Wirtschaft, an Private hinauszugeben und den Zahlungsverkehr abzuwickeln. Die Geschäftsbanken sollen unter Aufsicht und unter Schutz des Staates stehen, aber sie müssen, wie Kollege Matznetter gesagt hat, auch eine Firewall dazwischen aufziehen. Es darf nicht mehr möglich sein, dass Ge­schäftsbanken Investmentbanken refinanzieren und dann um ihr Geld umfallen, so wie es der ÖVAG gegangen ist, und es darf nicht mehr sein, dass die Geschäftsbanken so­genannte Produkte von Investmentbanken kaufen und glauben, damit die großen Ge­winne machen zu können.

So war es nämlich auch bei der Kommunalkredit. Letztendlich hatte sie sogenannte Toxic Papers in den Bilanzen, und so musste auch die Kommunalkredit, wie viele andere Banken auch, zum Beispiel in Deutschland – ich erinnere an die Hypo Real Estate, die bisher schon von der Bundesrepublik Deutschland über 100 Milliarden € Staatsgeld be­kommen musste; das war die ehemalige deutsche Grundpfandanstalt, die so spekuliert hat –, verstaatlicht werden.

Meine Damen und Herren, noch einmal: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Das können wir auch in Österreich machen: eine Trennung zwischen Investment­banken und Geschäftsbanken. Da muss man halt manches entzerren, Kredite zurück­nehmen, Wertpapiere zurückgeben, und dann können wir unsere Geschäftsbanken ab­sichern, zum Wohle unserer heimischen, nationalen Wirtschaft, und wer zu Investment­banken gehen will, kann das tun, muss sich aber des Risikos bewusst sein.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


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