Laut Plan 2002 sollten das jetzt inklusive der Zinserträge 5,6 Milliarden € sein. Tatsächlicher Stand heute: 4,6 Milliarden €. Die Differenz beträgt also 1 Milliarde €. Die Ausschüttungen, die Sie ansprechen, sind zum Teil aus der Substanz erfolgt.
Jetzt sage ich Ihnen noch, was die Sozialdemokratie Niederösterreich will: Schluss mit den Spekulationen mit öffentlichen Mitteln und Umstieg auf konservative Veranlagungsformen, eine halbe Milliarde € den Gemeinden zur Verfügung stellen (Abg. Kößl: Ihr habt das doch mitgetragen!) – das stimmt alles, ja –, für Bildung, Kindergärten, Seniorenzentren und auch, um Arbeitsplätze zu schaffen, einen Gesetzesbeschluss, dass die Spekulation mit öffentlichen Geldern verboten wird, und dann haben wir auch die Sache in Niederösterreich geklärt.
Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern man soll bei den Tatsachen bleiben. In Niederösterreich – Kollege Stummvoll, das wissen Sie – wird alles, was man gegen den Landeshauptmann oder gegen die ÖVP sagt, als Majestätsbeleidigung dargestellt. (Abg. Kößl: Unsinn!) Und das sollte auch hier im Hohen Haus einmal klargestellt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kößl: Bleibt einfach bei der Wahrheit! Darum geht es!)
19.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.28
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Eine Vorbemerkung zur Diskussion, die sich jetzt offensichtlich mit Niederösterreich beschäftigt: Soweit ich informiert bin, gab es einen einstimmigen Regierungsbeschluss und einen einstimmigen Landtagsbeschluss zur Vorgangsweise. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.
Ich bringe einen Abänderungsantrag ein betreffend die Behebung von Katastrophenschäden, die in diesen Tagen Teile des Landes deutlich in Mitleidenschaft gezogen haben:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert wird (752 der Beilagen); in der Fassung des Ausschussberichtes (798 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert wird, (752 der Beilagen) wird wie folgt geändert:
1. Im Einleitungssatz lautet die Zitierung des Bundesgesetzblattes richtig „BGBl. I Nr. 17/2010“ anstatt „BGBl. I Nr. 17/2009“.
2. Ziffer 3 lautet:
„3. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden eingefügt:
a) nach dem Voranschlagsansatz 2/13204:
„2/13205/42 Refundierungen von Post und Telekom“
b) nach dem Voranschlagsansatz 1/44418:
„1/4442 Katastrophenfonds - Aufstockung (zw. Geb.):
1/44428/43 Aufwendungen“
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite