werden. Hier braucht es zuerst die Aufklärungsarbeit, und unsere Beamten arbeiten mit Hochdruck daran. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Moser: Sie hätten zehn Jahre Zeit gehabt!)
Im Übrigen verlautete erst gestern auch aus deutschen Sicherheitskreisen via Austria Presse Agentur, dass sich aus dem veröffentlichten E-Mail keine Spionagetätigkeiten ableiten ließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Aktuelle Stunde ist ja auch insbesondere der Frage gewidmet, wie sich Österreich vor Angriffen und Übergriffen im Cyberraum schützen kann. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Ich glaube, Grundvoraussetzung dafür ist, dass wir diesbezüglich vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern (Abg. Pirklhuber: Wozu gibt es ...?), bei den Unternehmungen, aber auch bei den Behörden Sensibilität und Bewusstsein schaffen, dass das Thema Cybersicherheit ein ganz, ganz wesentliches und zentrales Thema der Zukunft ist (Abg. Pirklhuber: Wenn es keine Spionage ist, was ist es dann? Ist es Datenklau? – Abg. Wöginger: Das ist ein Wahnsinn! – Abg. Brosz – in Richtung Bundesministerin Mikl-Leitner –: Das ist echt ein Wahnsinn!), ein Thema, wo es vor allem einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz braucht und wozu auch jede und jeder einen Beitrag leisten kann. (Abg. Pilz: Das ist eine BND-Erklärung! Das ist eine Schande!)
Genauso wichtig ist es aber auch, dass wir seitens der Behörde für die virtuelle Welt Rechte und Pflichten erarbeiten und definieren, so wie wir Rechte und Pflichten auch in der realen Welt definiert haben. Dazu braucht es ein Cybersicherheitsgesetz – daran wird gearbeitet –, wo es vor allem eine ganz große Herausforderung sein wird, Innovation, Technologie und Recht in Einklang zu bringen. Gerade mit diesem Cybersicherheitsgesetz wollen wir in Zukunft Rechtssicherheit schaffen, wollen wir vor allem datenschutzrechtliche Vorgaben garantieren und sicherstellen und vor allem den Wirtschaftsstandort Österreich stärken.
Wir dürfen aber, wie in vielen Bereichen, dabei natürlich nicht an den Staatsgrenzen gedanklich haltmachen, sondern auch da braucht es einen gemeinsamen europäischen Ansatz. Deswegen bin ich auch froh über das Ziel, etwas mehr Souveränität im Cyberraum zurückzugewinnen, was vor allem einen digitalen Binnenmarkt braucht. Europa muss diesbezüglich vor allem auf Innovation setzen, auf Technologie, auf Produkte im Bereich der Cybersicherheit, um, wie gesagt, mehr an Souveränität zurückgewinnen und vor allem auch den Cyberrisken begegnen zu können.
Wichtig ist vor allem auch die NIS-Richtlinie, die im Herbst kommen wird – EU-Kommissar Oettinger hat versprochen, dass diese NIS-Richtlinie im Herbst verabschiedet wird –, denn diese ist meines Erachtens ein erster wichtiger Schritt in Richtung eines funktionierenden digitalen Binnenmarktes mit stabilen Standards für die Datensicherheit. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aha! Dann sind wir alle wieder froh!)
Aber zurück zu den Vorhaltungen betreffend den Staatsschutz. – Unser Staatsschutz, wie schon der Name sagt, ist dazu da und darauf ausgerichtet, Österreich und seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen: zu schützen vor Ausspähung, zu schützen vor terroristischen Angriffen. Ja, und um das gewährleisten zu können, braucht es selbstverständlich die Zusammenarbeit mit anderen Staaten, braucht es vor allem auch die Zusammenarbeit mit anderen Staatsschutzeinrichtungen. Dabei, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es nicht um den generellen Austausch von Datenkonvoluten, sondern um konkrete Informationen, konkrete Angaben in konkreten Verdachtsfällen. (Abg. Moser: Und warum wird dann alles abgesaugt?)
Wird etwa ein mutmaßlicher Dschihadist bei uns in Österreich festgenommen, ist es selbstverständlich unsere Pflicht, auch in anderen Staaten Informationen einzuholen: Gibt es auch in anderen Staaten Verdachtsmomente betreffend diese Person? Ist
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