Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 47

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diese verdächtige Person in anderen Staaten bereits auffällig geworden? Gibt es dort bereits einiges an Information?

Klar ist für uns, dass sich der Staatsschutz als polizeiliche Behörde selbstverständlich an ganz klare gesetzliche Regelungen zu halten hat, dass da das Augenmaß bezie­hungsweise die Verhältnismäßigkeit hochzuhalten ist (Abg. Pirklhuber: ... Staats­schutz geklagt?) und dass vor allem der Kontrolle durch die Rechtsschutzbeauftragten, durch die Datenschutzbehörde und auch durch das Parlament natürlich großes Augen­merk zukommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

9.31


Präsidentin Doris Bures: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als erster Redner ist Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.31.37

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen wünsche ich auch den ZuschauerInnen auf der Galerie und vor den Fernsehapparaten! Ausspionieren beziehungsweise – wie Sie es genannt hat – „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht!“ – Das ist ein Zitat von Angela Merkel, das sie damals so formuliert hat, als die Frage aufgekommen ist, ob die USA Deutschland ausspioniert haben und ihr Handy abgehört hätten.

Inzwischen, so ist es auch hier, werden selbst Zitate zum Bumerangs, denn jetzt müs­sen wir die Frage an die deutsche Bundeskanzlerin als Chef der deutschen Verwaltung stellen, ob Ausspähen unter Freunden, das gar nicht geht, nicht auch heißt, dass es gar nicht geht, wenn auch Österreich vielleicht unter Mithilfe des deutschen Geheim­dienstes, zumindest steht dieser in einem diesbezüglichen Verdacht, und des ameri­kanischen Geheimdienstes ausspioniert worden ist.

Noch ist unklar, was wirklich passiert ist, aber genau das ist ja auch schon eine sehr ernste Situation, denn in Österreich ist die rechtliche Situation – übrigens ähnlich wie in Deutschland – recht eindeutig festgehalten: Es gibt ein Grundrecht auf Datenschutz. 

„Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Fa­milien­lebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.“

Das ist der Beginn des Datenschutzgesetzes, und eine wesentliche Stärke unseres Rechtsstaates ist es eben auch, dass Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten klar definiert und demokratisch kontrolliert werden, kontrolliert vor allem durch das Parlament.

Jeder Eingriff ist im Einzelnen zu begründen. Strenge Kontrollen passieren wie folgt: die Dienste des Verteidigungsministeriums durch den parlamentarischen Unter­aus­schuss des Landesverteidigungsausschusses, die Dienste des BVT durch den parla­mentarischen Unterausschuss des Innenausschusses. Darüber hinaus gibt es einen unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten, der in jeden Akt und jede Operation der Nachrichtendienste Einsicht nehmen kann, und wir haben den österreichischen Daten­schutzrat als wichtigstes Beratungsorgan der Bundesregierung und auch im Zusam­menspiel mit dem Parlament.

 


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