Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 68

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Im Herbst des letzten Jahres diskutierte eine Konferenz von Juristen und prominenten Persönlichkeiten aus einer Reihe von Ländern die Möglichkeit internationaler Vereinba­run­gen über jene Rechtsgrundsätze, die bei Schulden souveräner Staaten im Verhält­nis zu ausländischen Gläubigern gelten sollen. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass eine solche internationale Vereinbarung vorteilhaft wäre. – Zitatende.

Das Problem, das damit verbunden ist – und deshalb noch einmal der Hinweis, dass das, was Sie vortragen, aktuell ist –, ist, dass dieses Thema Staatsinsolvenzen schon sehr lange auf der Tagesordnung steht. Das Zitat, das ich soeben vorgetragen habe, stammt aus dem Jahresbericht des Jahres 1874. Sie sehen also, man beschäftigt sich mit der Thematik schon sehr lange; es gibt Fortschritte in diese Richtung, aber das, was Sie wollen, ist derzeit sicher noch nicht realisierbar.

Was ist gemacht worden? – Zum einen ist natürlich die Komplexität der Vernetzung am internationalen Finanzmarkt heute viel höher als 1874; das ist, glaube ich, hinlänglich bekannt. Die Verhandlungen zwischen Staaten und Gläubigervertretern – das erleben wir ja selbst – sind viel schwieriger als früher, und zum Großteil zögert es sich auch hinaus. Wenn man bedenkt, seit wann wir die Diskussion über Griechenland führen, so hat Kollege Kogler völlig recht: Das ist keine Diskussion der letzten Monate, das ist eine Diskussion, die wir seit vielen Jahren führen, und das ist eine Diskussion, die man historisch betrachten kann, denn es ist nicht der erste Fall, dass Griechenland zah­lungsunfähig ist. Da gab es in den vergangenen hundert Jahren mehrere solche Fälle.

Was ist derzeit der Stand, und wohin bewegt sich das Ganze? – Zum einen glaube ich, klare Regeln und geordnete Verfahren sind wünschenswert. Das gilt überall, das gilt bei der Bankenunion und bei allen anderen Verfahren auch. Der IWF, mit dessen Vertretern ich vor Kurzem in Washington wieder diskutiert habe, bemüht sich auch darum, eben auf der internationalen Ebene. Ich glaube, die europäische Ebene ist zu kurz gegriffen. Man kann nicht ein europäisches Insolvenzrecht machen und dann sagen, die Europäer seien gegenüber dem Rest der Welt benachteiligt. Das ist schon ein Punkt, den man eben insgesamt betrachten muss.

Es sind bei manchen Dingen auch Fortschritte erzielt worden, auch über die Euro­päische Union hinaus. Ich denke an den automatischen Datenaustausch, der weltweit organisiert ist, und so wäre es auch wünschenswert, dass wir im Bereich der geord­neten Verfahren zu einer weltweiten Vorgangsweise kämen. Natürlich haben Sie recht, die Frage ist, wer den Impuls setzt, und ich werde mich gerne dafür einsetzen. (Zwi­schenruf des Abg. Strolz.) Österreich hat sich interessanterweise immer dafür ein­gesetzt, auch schon bei den Verhandlungen im Jahr 2000, als der Währungsfonds das Ziel hatte, ein solches geordnetes Verfahren zu entwickeln.

Es ist im Währungsfonds gescheitert – ähnlich wie Sie es zitieren in der Europäischen Union – durch die Einstimmigkeit, und es gab einige Mitgliedstaaten im Währungs­fonds, die nicht mitgestimmt haben. Die Haltung der EU-Staaten und Österreichs war ziemlich geschlossen, aber es war international nicht durchsetzbar. Daher hat man statt eines bindenden Mechanismus Alternativen entwickelt, die zum Teil schon zitiert wurden, das möchte ich nicht wiederholen, aber ein Punkt, der ganz entscheidend ist, ist dieser alternative Ansatz der Umschuldungsklauseln, die in der Zwischenzeit genereller Standard sind.

Das heißt, man kann mit diesen Umschuldungsklauseln ein ähnliches Ziel verfolgen. Es ist zwar nicht das bindende Regelwerk, aber wenn eine Mehrheit von Anleihe­gläubigern, Anleiheinhabern entscheidet, einem Rückzahlungsprofil zuzustimmen, ist das bindend für alle. Zwischenzeitlich sind seit 1. Jänner 2013 in allen neuen Schuld­titeln des europäischen Währungsraums diese Umschuldungsklauseln verpflichtend drinnen. Das ist ein deutliches Zeichen und Signal: Es muss Regeln geben.

 


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