Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 114

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Wesentlichen ist es natürlich eine Fortschreibung des bereits bestehenden Finanz­rahmens. Wir haben in diesem Finanzrahmen natürlich auch ein paar Offensivmaß­nahmen eingestellt.

Entgegen den nach mir noch kommenden Rednern kann ich auch sagen: Wir kürzen die Ausgaben nicht, sondern wir dämpfen sie nur. Wir erhöhen sie in den nächsten Jahren nicht, denn – und das ist das Einzige, wo ich dem Herrn Kollegen Podgorschek, meinem Vorredner, recht geben kann – wir haben ein Ausgabenproblem und kein Einnahmenproblem. Wir sehen das auch beim vorläufigen Bundesrechnungsabschluss 2014, wo wir bereits für das Jahr 2014 ein strukturelles Nulldefizit erreicht haben, obwohl wir das in Wirklichkeit erst im Jahr 2016 erreichen wollen.

Aber es ist natürlich eine hohe Anstrengung, neben dem Finanzrahmen und einer mit 5,2 Milliarden € großen Entlastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab 1. Jänner 2016 eine Ausgabenobergrenze für die Ministerien einzuziehen. Ich weiß auch, was von einzelnen Abgeordneten kommen wird: Für die Mit-Leben-Erfüllung dieser einzelnen Ausgabenobergrenzen sind natürlich die einzelnen Ressorts zustän­dig. Der Herr Finanzminister hat jetzt mit den Ressorts einmal nur die Obergrenze vereinbart, und die Ressorts müssen dann selbst schauen, wo sie Einsparungen treffen und Effizienz erreichen können.

Zur EU-Kommission und zu den Empfehlungen: Ich habe mir auch vorgenommen, ein bisschen darüber zu berichten. Erstens einmal: Die EU-Kommission will von uns Refor­men. Das heißt, die Steuerreform kann nur der erste Schritt sein. Wir brauchen beglei­tende Reformen, um in einzelnen Bereichen die Ausgaben zu senken beziehungs­weise einen effizienteren und effektiveren Einsatz der Mittel zu erreichen.

Das wird in der Verwaltung so sein, das wird natürlich auch in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern so sein. Ich glaube, diese Reformen sind beim Herrn Finanzminister sehr gut aufgehoben, der bereits jetzt bei den Finanzausgleichs­ver­handlungen mit den Ländern auf ein gemeinsames, harmonisiertes Haushaltsrecht drängt, um eben Benchmarks, um Vergleichbarkeit zu bekommen, was beispielsweise die Schulden betrifft.

Aber da wird sich auch der Herr Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien nicht aus der Verantwortung wegstehlen können! Da kann er es sich auch nicht aussuchen, welche staatsnahen Betriebe er aus der Schuldenbemessung, aus dem Haushalt herausnehmen will. Das wird so nicht gehen. Da werden wir ihm auf die Finger schauen, und ich hoffe, der Herr Finanzminister wird das auch tun. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Da gibt es kein „Wünsch dir was“, sondern da gibt es ein inner­österreichisches Commitment, wie dann die Landeshauptleute und die Länder zu bud­getieren haben, um ihre Schulden auch dementsprechend vergleichbar zu machen. – Das ist das eine.

Das Zweite sind Reformen, die natürlich auch beispielsweise im Pensionsbereich kommen müssen; das ist überhaupt keine Frage. Das faktische Pensionsantrittsalter ist vom gesetzlichen noch weit entfernt; das brauchen wir nicht schönzureden! Wir müssen für die Zukunft und für die Jugend auch noch genau dieses gute und effektive Pensionssystem in zehn, zwanzig, dreißig oder vierzig Jahren haben, damit die Jungen auch noch eine Pension bekommen, von der sie ihren Lebensunterhalt und ihren Lebensstandard bestreiten können.

Das sind wesentliche Punkte, aber – und das hat Herr Kollege Podgorschek ausge­spart – die EU-Kommission hat auch gesagt, die Gegenfinanzierungsmaßnahmen zur Steuerreform sind Teile der Anregungen des Jahres 2014. Das sind nämlich die Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die Anhebung oder Angleichung der vermin­derten Umsatzsteuer von 10 Prozent auf 13 Prozent in einzelnen Bereichen, aber


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