formvorschläge zum Pensionsbereich zu propagieren, nur es geschieht nichts! (Bundesminister Schelling: Ich habe überhaupt keinen Vorschlag gemacht, ich habe nur gesagt …!) – Dass es Handlungsbedarf gibt, haben Sie gesagt.
Im vorliegenden Bundesfinanzrahmen werden die Ausgabenobergrenzen in der UG 22 für jedes Jahr um ungefähr 3 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass wir in vier Jahren den Zuschuss von 10,68 auf 13,32 Milliarden €, also um ein Viertel, steigern werden. Letzte Woche hat die EU-Kommission in ihren länderspezifischen Empfehlungen für Österreich geschrieben:
„Die bislang von Österreich eingeleiteten Reformen scheinen nicht auszureichen, um die langfristige Tragfähigkeit des Systems sicherzustellen.“
Das zeigt auch, dass die statistischen Zahlen über das gestiegene Pensionsantrittsalter gar nichts aussagen. Der Sozialminister freut sich über schön gefärbte Zahlen, aber er hat das Schönfärben dermaßen professionalisiert, dass die ganze Berichtssystematik im Sozialministerium jegliche Aussagekraft verloren hat. (Abg. Strache: Stimmt! Das ist richtig!)
Der Sozialminister freut sich über seine Zahlen, aber Ihnen und den Steuerzahlern treibt es die Tränen in die Augen, wenn wir uns die Kosten anschauen. Trotz der geschönten Zahlen liegt das Pensionsantrittsalter immer noch 3,4 Jahre unter dem EU-Schnitt, und das wiederum veranlasst die EU-Kommission, dazuzuschreiben:
„Unklar bleibt, ob die von diesen Maßnahmen erwarteten positiven budgetären Auswirkungen tatsächlich eintreten.“
Wenn wir die diplomatische Höflichkeit herausfiltern, dann bleibt folgende Aussage übrig: Die EU-Kommission glaubt der Bundesregierung kein Wort von dem, was sie nach Brüssel schickt. Im Länderbericht der EU-Kommission – also nicht in den länderspezifischen Empfehlungen, sondern im Länderbericht – wird nämlich geschrieben, dass die Kommission sogar an der Zuverlässigkeit der Ex-ante-Schätzung der österreichischen Regierung zweifelt.
Ähnlich schlecht sieht es bei den Beamtenpensionen in der UG 23 aus. Die Ausgaben entwickeln sich auch dort schlecht; wir werden dort in vier Jahren eine Steigerung um 12 Prozent haben. Das Finanzministerium bemängelt zu Recht, dass es in diesem Bereich eigentlich keine Steuerungsmöglichkeit hat, weil das Dienstrecht beim Bundeskanzleramt liegt und weil die einzelnen Ressorts ihre Ruhestandsversetzungen ohne Rücksichtnahme auf ihre Interessen vornehmen und sie nur die Mittel zur Verfügung stellen müssen. – Diesbezüglich gebe ich Ihnen vollkommen recht: Das gehört umgekrempelt.
Wenn wir aber diese beiden Ausgabenblöcke UG 22 und 23, also die Sozialversicherungspensionen und die Beamtenpensionen, zusammenzählen, steuern wir in Summe auf ein Drittel des Ausgabenbudgets zu, und das sind die am stärksten wachsenden Elemente des Budgets. Kein Wunder, dass, wie Kollege Rossmann kritisiert hat, nichts für Zukunftsinvestitionen übrigbleibt, wenn man für Pensionen immer mehr aufwenden muss. Da wird es auch nichts nützen, wenn ich Worte von Ihnen höre, die ich zwar gerne höre, aber da müssen auch Taten folgen.
Ich hoffe, dass Sie, wenn wir uns in einem Jahr hier treffen, bei den Pensionen so erfolgreich waren, wie jetzt dabei, das Bundesland Kärnten an die Kandare zu nehmen. Das wünsche ich Ihnen, und das wünsche ich mir wirklich, denn mit der Politik des Stillstands kann es so nicht weiter gehen.
Einen Satz möchte ich noch zur UG 20 in Bezug auf den Arbeitsmarkt sagen: Wenn sich die hohen Steigerungsraten statt bei den Pensionsausgaben vielleicht beim Wirt-
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