Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 155

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eine Selbstverständlichkeit, egal, ob für Wirte oder für andere Berufsgruppen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben in Ihrem Antrag den österreichischen Unternehmergeist hervorgehoben. Unbestritten ist der österreichische Wirtschaftsstandort ausschlaggebend dafür, ob wir in der Lage sind, das zu erwirtschaften – auch an Wachstum –, was wir an Steuer­einnahmen, was wir an Leistungen, an Arbeitsplätzen benötigen. Da Sie beim Wirt­schafts­standort, beim Unternehmergeist und bei der Qualität des Wirtschaftsstandorts nur Unternehmer, Gastronomen, Wirte, Hoteliers et cetera aufzählen, die die Grund­lagen für das gesamtstaatliche Steueraufkommen schaffen, muss ich Ihnen sagen: Jawohl, das sind sehr fleißige Gruppen in unserer Gesellschaft, aber vergessen Sie bei „et cetera, et cetera“ nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch harte Arbeit auch einiges in diesem Land leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn man sich die Eckzahlen über die Entwicklung der Gastronomie anschaut, dann sieht man, dass die Zahl der Unternehmer in der Gastronomie in den letzten Jahren relativ konstant und nur leicht zurückgehend ist. Tatsächlich ist in einigen Gebieten bemerkbar, dass es weniger Lokale gibt als früher, in anderen hat deren Zahl zuge­nom­men. Aber in Summe – sowohl nach der Statistik Austria als auch nach der Bilanz der Wirtschaftskammer – handelt es sich um relativ konstante Entwicklungen.

Auch die Wertschöpfung ist in der Gastronomie in den letzten Jahren stärker gestiegen als das BIP. Die Anzahl der Beschäftigten ist um 15 000 Personen gestiegen; das ist ein Verdienst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Bereich und zeigt, dass es auch Rahmenbedingungen gibt, die dazu beitragen, dass diese Erfolge der Wirtschaft überhaupt möglich sind.

Wie die Rahmenbedingungen aussehen, hängt natürlich auch davon ab, welche Kauf­kraft die Konsumentinnen und Konsumenten haben. Daher ist bei der Steuerreform, die eine Entlastung für 6,4 Millionen Menschen bringt, die Steigerung der Kaufkraft ein erklärtes Ziel. Es werden über 5 Milliarden € bewegt. Und sich bei der Gegenfinanzie­rung Punkt für Punkt nur darauf zu konzentrieren, dass es immer eine Gruppe gibt, der eine der Maßnahmen nicht recht ist, ist keine Kunst. Die Kunst besteht darin, 5 Milliar­den € zu bewegen und zu sagen: Wir wollen die Kaufkraft stärken und wir wollen bei der Stärkung dieser Kaufkraft dafür sorgen, dass sich die, die wir entlasten, diese Entlastung nicht selbst bezahlen müssen. Und das ist bei 6,4 Millionen Menschen, die entlastet werden, doch im Großen und Ganzen gelungen. Das ist ein Verdienst dieser Steuerreform und dieser Steuersenkung, die wir derzeit in Begutachtung haben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Es könnte über die Frage der Registrierkassenpflicht – auch im internationalen Ver­gleich – viel gesagt werden, auch über die Frage der Belegpflicht, auch über die Frage – andere Branchen betreffend, wie etwa die Baubranche –, Gehälter und Leistun­gen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Girokonten zu bezahlen, um von Bargeld­ge­schäften wegzukommen. Es gibt viele Vorschläge der verantwortlichen Experten und Beamtinnen und Beamten des Finanzministeriums, auch von jenen, die in der Steuer­fahndung für uns alle zuständig sind und dafür sorgen, dass beschlossene Gesetze auch eingehalten werden. Bei dieser Steuerreform wurden sehr viele dieser Vor­schläge aufgegriffen, und dazu gehören eben auch die viel diskutierten Registrier­kassen.

Ich halte es grundsätzlich für richtig und für notwendig, dass man, wenn man auch im europäischen Vergleich über Rauchverbote in der Gastronomie zu befinden hat, eindeutige Regelungen schafft. Die Kritik an der bestehenden Regelung war, dass sie nicht eindeutig genug ist. Man hat sich damals an einem Kompromiss versucht. Aber kurz darauf waren alle Seiten – auch die, die den Kompromiss geschlossen haben –


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