Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung Abstand zu nehmen.“
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(Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)
16.25
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Ertlschweiger MSc. Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundeskanzler betreffend „Stirbt der Wirt, stirbt das Dorf – SPÖ und ÖVP zerstören österreichisches Kulturgut“ in der 73. Sitzung des Nationalrates am 20. Mai 2015
„Es gilt das gebrochene Wort!“ so das Motto der österreichischen Bundesregierung in Zusammenhang mit den der Tourismuswirtschaft auferlegten Belastungen im Zuge der Steuerreform.
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mehrwertsteuer in der Beherbergung verändert wird.“ Österreich sei schließlich ein Hochtourismusland und stehe im Wettbewerb zu den Nachbarländern Deutschland und Schweiz, die geringere Mehrwertsteuersätze haben. Das sollte man beachten,” so Schelling im Ö1 Morgenjournal am 13.12.2014.
Noch heute ist auf der ÖVP-homepage unter dem Titel „Streichung von Ausnahmen im Steuerrecht“ Folgendes zu lesen:
„Streichung von Ausnahmen im Steuerrecht
Auch über die Streichung von Ausnahmen im Steuerrecht wird man sprechen müssen, stellt der Finanzminister klar. Hier gilt es, die vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission zu diskutieren und zu prüfen. Bei einigen Ausnahmen kann sich Schelling jedoch keinen Spielraum vorstellen – so etwa beim Mehrwertssteuersatz für Lebensmittel, Mieten und Medikamenten.
Auch bei der „Beherbergung“ ist Österreich als Hochtourismusland in einem Umfeld eingebettet, in dem Länder wie etwa die Schweiz oder Deutschland einen extrem niedrigen Steuersatz haben.“
So weit, so schlecht!
Trotz dieser „Beteuerungen“, dass es zu keiner Anhebung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung kommen werde, legte der Bundesminister für Finanzen Schelling dem
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