schen an Lungenkrebs und 1 000 Menschen an Passivrauchen. Sie wissen es alle – wir haben es hier mehrmals gesagt –, dass es ein riesengroßes Problem mit jugendlichen Rauchern und Raucherinnen gibt. Bereits 25 Prozent der 15-Jährigen rauchen, das Einstiegsalter ist niedrig und liegt zwischen 11 und 13 Jahren. Das wollen wir ändern.
Die Wirtschaftskammer sagt, es seien ungefähr 100 Millionen € investiert worden – das stimmt wahrscheinlich in etwa. Auf die Folgen des jahrelangen Gesetzesmurks kann diese Regierung wirklich nicht stolz sein, das ist tatsächlich kein Ruhmesblatt! Wir hätten auch gemeint, dass die Wirte für ihre Investitionen durch vorzeitige Abschreibungen des Restbuchwertes oder durch eine Steuergutschrift dort, wo sie keinen Gewinn machen können, entsprechend entschädigt werden sollen. So, wie es derzeit in der neuen Tabakgesetz-Novelle geplant ist, scheint das auch mir kein faires Angebot für Wirte zu sein, weil die Entschädigung doch relativ gering ist.
Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass die Rauchfreiheit in der Gastronomie letztlich ein Vorteil für die Wirte sein wird. Es schafft gleiche Bedingungen im Wettbewerb für alle und Rechtssicherheit.
In diesem Zusammenhang bin ich sehr zuversichtlich, dass das, was wir heute hier teilweise so emotional diskutieren, in zehn Jahren eine willkommene Selbstverständlichkeit sein wird und wir über die derzeitigen Streitgespräche vielleicht nur noch den Kopf schütteln werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Schittenhelm.)
17.06
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm zu Wort. – Bitte.
17.06
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Noch ein paar Worte zum Rauchverbot, das ja eine Geschichte der Schlamperei in der Gesetzgebung abbildet.
Auch der jetzige Entwurf ist, legistisch gesehen, einigermaßen schlampig, denn wenn Sie ein bisschen darüber nachdenken, wer in der Gastronomie raucht, dann werden Sie draufkommen, dass das nicht der Wirt und auch nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie sind, sondern die Gäste – in Abwandlung eines Schelling-Zitats: Die Quelle allen Rauches ist der Gast. (Abg. Brosz: Es gibt auch andere Gäste!)
Eigentlich ist es dieser Gast, der sozusagen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belästigt. Wir haben in der Gastronomie zwei Vertragsverhältnisse: ein Vertragsverhältnis zwischen Wirt und Gast oder Wirtin und „Gästin“ und ein Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer, der Unternehmerin und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. (Abg. Doppler: Das wird es nicht mehr spielen! Da können die Gasthäuser zusperren!)
Beim Verhältnis Wirt und Mitarbeiter könnte man das natürlich relativ elegant mit dem Schutz der Gesundheit lösen. Allerdings hat man sich für den anderen Weg entschieden und sozusagen willkürliche Eingriffe in private Vereinbarungen geplant. Diese Eingriffe werden einen ganzen Pferdeschwanz an Konsequenzen auslösen. Man hätte das also mit gleichem Ergebnis sehr viel eleganter lösen können.
Es geht vor allem um Rechtssicherheit, wie sie schon oft angesprochen worden ist. Wirte haben auch einen Anspruch auf diese Rechtssicherheit, Unternehmen haben einen Anspruch auf diese Rechtssicherheit. Dass diese von Regierungsseite in den
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