Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 193

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letzten Jahren nicht unbedingt gegeben war, beweisen auch andere Beispiele, ich erin­nere an das Abgabenänderungsgesetz, die GmbH Neu, GmbH light und den Gewinn­freibetrag von letztem Jahr. Da gab es Entwicklungen, die wieder zurück­genom­men wurden, wo die Rücknahme dieser Entwicklungen wieder zurückgenom­men wurde und Unternehmerinnen und Unternehmer verwirrt zurückgeblieben sind.

Nützliche Entwicklungen gibt es kaum. Kollegin Ecker hat ein paar aufgezählt, zum Beispiel die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, die jetzt doch endlich kommt. Wir haben sie inhaltsgleich als Antrag eingebracht – da wurde natürlich dagegen gestimmt. Im Zuge der Steuerreform soll sie jetzt kommen, aber natürlich in einer Größenordnung, die viel zu niedrig ist, ebenso wie die Lohnnebenkostensenkung zwei Mal 0,1 Prozent – wir erinnern uns, das war letztes Jahr. Das ergibt pro Mitarbeiterin beziehungsweise pro Mitarbeiter pro Jahr eine Ersparnis von 30 € für das Unternehmen. Damit schaffen Sie keine neuen Arbeitsplätze! Die Lohnnebenkosten müssten radikal gesenkt werden, Schelling hat es vorhin selbst gesagt. – Ich halte nichts von solchen kleinen Ände­rungen, die nichts bringen. Da muss wirklich etwas geschehen, damit Arbeitsplätze geschaffen werden.

Was bedeutet es, wenn man die Lohnnebenkosten senkt? – Es gibt auch mehr Innovation, weil diese in den Köpfen der Menschen, die angestellt werden können, steckt. Unternehmen können sich heutzutage diese Innovation nicht leisten, weil sie die Menschen nicht anstellen können. Das hat auch zur Folge und trägt dazu bei, dass wir in den internationalen Vergleichsindizes in puncto Innovation immer weiter abstürzen. Was wird dagegen getan? – Relativ wenig, aber nicht nichts.

Ich möchte auch etwas lobend hervorheben. Es gibt eine Broschüre des Wirt­schaftsministeriums (ein Exemplar dieser Broschüre in die Höhe haltend), die sich „Land der Gründer“ nennt. Da werden einige Maßnahmen erwähnt, die gar nicht schlecht sind. Irgendwo auf den letzten Seiten werden 40 Maßnahmen aufgezählt, wobei diese allerdings nur sehr blumig als Titel dort stehen. Es gibt noch keine Gesetzentwürfe, die diesen Maßnahmen sozusagen zur Realität verhelfen. Da wollen wir als Geburtshelfer wieder ein bisschen nachhelfen.

Mein Kollege Sepp Schellhorn hat ja schon drei Anträge, die sich aus diesem Maß­nahmenkatalog ergeben, eingebracht. Ich bringe weitere drei Anträge ein. Der erste betrifft die Gründungsgeschwindigkeit. Der EU-Durchschnitt bei Unternehmensgrün­dungen beträgt 3,5 Tage. In Österreich dauert eine Unternehmensgründung im Schnitt dreimal so lange, nämlich 10 Tage. Das ist zu lange.

Daher unser Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend „500 Tage Bundesregierung. Tut was! Unternehmensgründung entbüro­kratisieren.“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – in Abstimmung mit dem Bundesminister für Justiz – wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2015 einen konkreten Maßnahmenplan vorzulegen, um den Zeitaufwand für die Gründung einer GmbH auf EU-Durchschnitt zu senken.“

 


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