Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 206

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu setzen, die Erleichterungen der Anmeldevorschriften für die kurzfristige Anstellung von Familien­angehörigen zur Mithilfe in Gastronomiebetrieben sicherstellen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


17.29.04

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Ja, das ist ein wunderbarer Dringlicher Antrag, der ein bisschen wie Döner mit alles, ohne scharf viele Punkte enthält, wo man anknüpfen kann. (Zwischenruf der Abg. Schenk.)

Ich möchte auch beim Rauchverbot einhaken, das passt nämlich zu der Über­wachungs­kamera, die Klubobmann Strolz aufgestellt hat. Es ist ja nicht nur so, dass das Rauchverbot für Gastronomiebetriebe kommt, sondern die Bundesregierung hat auch vor, bei dieser Regelung auch Vereinslokale mit zu erfassen. Und das zeigt wieder, wie da jegliches Gespür für die Privatsphäre von Menschen in Österreich fehlt. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Dietrich.)

Wenn Bürgerinnen und Bürger einen Verein gründen und dieser Verein ein Vereins­lokal hat, dann sollen sie dort tun und lassen, was sie wollen; wenn sie dort rauchen wollen, sollen sie rauchen. (Abg. Wöginger: … ob es ein öffentliches Gebäude ist oder nicht!) Da kann man nicht in dieser Form ohne Rücksicht auf die Privatautonomie hineinregieren, wie Sie das möchten. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Ich vermute, Sie wollten eine Umgehung verhindern, damit nicht jemand, der bisher als Gastronom gearbeitet hat, in Form eines Vereinslokals das Rauchverbot umgeht, aber das hätten Sie anders machen können, wenn Sie an das Vorhandensein von Arbeit­nehmern angeknüpft hätten. Ein harmloser kleiner Verein wird in seinem Vereinslokal keine Arbeitnehmer haben und wäre dann nicht betroffen, und sobald Arbeitnehmer da sind, haben wir es beim Arbeitnehmerschutz gepackt, da hätten Sie die Richtigen erwischt. – Aber darum geht es nicht, Sie fahren über alles drüber.

Sie fahren auch in unsachlicher Weise über Dinge drüber, die gar nicht gemeint sind. Wenn vom Rauchverbot E-Zigaretten, die sogenannten Dampfer, miterfasst sind, dann muss man sich schon fragen, wo da die gesundheitliche Beeinträchtigung liegt, näm­lich für die Personen drumherum. Dieser Mensch schädigt sich selber – sowieso in einem niedrigeren Ausmaß als der Tabakraucher –, aber es handelt sich weder um Tabak, noch gibt es dort eine Form von Passivrauchen, wie dies beim Tabakrauchen der Fall ist.

Jetzt möchte ich mich noch auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Kuzdas beziehen, der in unsere Richtung geschleudert hat, wir wären die Beschützer der Steuerhinterzieher, weil wir uns für das Bankgeheimnis einsetzen. – Ich glaube, Sie haben da etwas grundsätzlich missverstanden.

Was Sie planen, ist ein Zugriff von Finanzbehörden auf Bankdaten. Gestern hat der Herr Finanzminister im „Report“ gesagt, es gebe beim Finanzamt ohnehin ein Vier­augenprinzip. Ich glaube, da unterschätzen Sie die Kleinheit von ländlichen Regionen.


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