Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 207

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Wenn Sie im Finanzamt im Waldviertel arbeiten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie die Menschen persönlich kennen, die dort wohnen und für die Sie fachlich zuständig sind. Die Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs ist hoch, die Verleitung, zu schauen, warum sich der Nachbar ein neues Auto hat leisten können und wie das genau zugegangen ist, und das für einen Vorgang zu nützen, der so rechtlich nicht notwendig wäre.

Diese Form von Lockerheit im Umgang mit der Privatsphäre der Menschen regt uns auf. Da geht es nicht um die Frage: Steuerhinterziehung oder nicht?, sondern da geht es darum, dass es eine Privatsphäre gibt. Es hat jeder Mensch auf seinem Konto – davon bin ich überzeugt – Transaktionen, von denen er nicht will, dass ein anderer von ihnen weiß. Sie waren am Samstag länger weg und haben um eins in der Nacht noch Geld beim Bankomatbehebung behoben. Sie haben vielleicht für eine Vereins­mitglied­schaft, von der nicht jeder wissen muss, den Mitgliedsbeitrag überwiesen. Das geht nicht jeden etwas an.

Es kann auch sein, dass Sie eine Wahlarztrechnung beglichen haben, weil Sie irgend­wo in Behandlung sind wegen eines Leidens, von dem Sie auch nicht wollen, dass das jeder weiß. Je nach Arzt kann man sehr gut Rückschlüsse darauf ziehen, was Ihnen denn möglicherweise fehlt, und auch von der Frequenz Ihrer Arztbesuche kann man Rückschlüsse darauf ziehen, was Ihnen fehlt.

Also auf Ihrem Bankkonto bewegt sich ganz vieles, was die Privatsphäre betrifft. Wenn ich Ihr Konto kenne, dann kann ich Ihnen ganz viel über Ihr Leben sagen, und des­wegen gehören diese Daten geschützt. Wenn Sie da gleich mit Steuerhinterziehung daherkommen, zeigt das, dass Sie gar nicht verstanden haben, worum es beim Bankgeheimnis wirklich geht. (Beifall bei NEOS und Team Stronach sowie des Abg. Zanger.)

17.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte.

 


17.33.57

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Die Diskussion hat anscheinend inhaltlich doch etwas gebracht. Es liegt jetzt ein Entschließungsantrag von der Freiheitlichen Partei vor, und zwar von Herrn Rosenkranz, der sicherlich gut gemeint ist, aber die Problematik nicht auf den Punkt trifft. (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es geht nicht um die Erleichterung der Anmeldevorschriften, sondern es geht bei die­ser Materie grundsätzlich darum, dass die engsten Familienmitglieder – sofern sie in Pension, in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis oder Kinder in Ausbildung sind – in Ausnahmefällen zu Hause im Betrieb einspringen können. Wir müssen diesen Antrag, weil er nicht auf den Punkt kommt, leider ablehnen. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Ich hoffe aber, dass wir dieses Thema im nächsten Tourismusausschuss behandeln können und dass es zu einem einstimmigen Antrag kommt, dass das dem zuständigen Minister im Sozialausschuss vorgelegt und dann im Sozialministerium behandelt wird. Und ich hoffe, dass wir noch in diesem Jahr bei diesem Thema zu einem ordentlichen Abschluss kommen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Tamandl.)

17.35

 


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