Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 212

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Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Steinbichler verle­sene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Hagen, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Erhalt der Militärmusik“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (583 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 erlassen wird – BFRG 2016-2019 (616 d.B.)

Die Militärmusik in Österreich hat eine hohe kulturelle, wirtschaftliche und gesell­schaft­liche Bedeutung. Seit der Aufstellung der Militärmusiken der Zweiten Republik in den Jahren 1956 und 1957 haben insgesamt rund 18.000 Musiker ihren Dienst bei der Militärmusik abgeleistet. Davon schlugen rund 400 die Laufbahn von hauptberuflichen Orchestermusikern ein, 500 wurden Musiklehrer, und 828 übernahmen die Leitung von zivilen Blasmusik-Kapellen. Nicht weniger als 14.000 ehemalige Militärmusiker wirken in österreichischen Blasmusik-Kapellen mit und tragen dort maßgeblich zur Erhaltung und Steigerung des musikalischen Niveaus bei und musizieren meist als Satzführer.

Die Militärmusik ist der beste Werbe- und Sympathieträger des Bundesheeres, genießt hohe Wertschätzung in der Bevölkerung und gilt nicht umsonst als unbezahlbares Kulturgut sowie als Kaderschmiede für die Blasmusik. Das Team Stronach spricht sich für die Erhaltung der Militärmusikkapellen in ihrer bisherigen Besetzungsstärke und Qualität aus, damit diese ihrem Kultur- und Bildungsauftrag im bisherigen Umfang nachkommen können.

Die bisherigen Kosten der neun Militärmusiken in Höhe von rund elf Millionen Euro machen 0,59 Prozent des Heeresbudgets (rund 1,86 Milliarden Euro) aus. Die Grund­wehrdiener im verlängerten Dienst erhalten pro Monat rund 1.000 Euro. Die Kosten der 240 Rekruten-Musiker vom 7. bis zum 14. Monat belaufen sich auf rund 1,9 Millionen Euro, die aus Sicht des Bundes gespart werden könnten.

Die Militärmusikfreunde wehren sich gegen die vom Bund angekündigte Reduzierung der Militärmusiken in den Bundesländern auf 20 Mann pro Kapelle. In dieser geringen Besetzung ist die Qualität der Militärmusik nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Nach außen erfüllt die Militärmusik eine wichtige Aufgabe als Teil der Öffentlichkeits­arbeit des Bundesheeres. Nach innen fördert die Militärmusik Motivation und Gemein-schaftsgeist. Die Militärmusik repräsentiert bei Auftritten im In- und Ausland Leistungs­fähigkeit und Musikqualität auf höchster Ebene.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Militärmusik in allen Bundesländern unverändert bestehen bleibt bzw. die budgetären Mittel erhalten bleiben.“

 


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