Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 239

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Wer das nicht glaubt, braucht es sich nur genauer anzuschauen: Ein Staatskommissär darf das nur nebenbei machen. Es ist ausdrücklich festgeschrieben, dass ein Staats­kommissär einen Hauptberuf haben muss. Dann macht er das in seiner Freizeit. Jetzt kann man sich vorstellen, wie viel Arbeit das ist, wenn man da weiß Gott wo hinfahren muss, und das zwei, drei Mal die Woche, dann Akten studieren muss – aber es muss alles in der Freizeit passieren. Und für diesen Job bekommt der Staatskommissär dann 216 € im Monat.

Wenn dann der Staatskommissär genauer hinschauen will, kann er das gar nicht, denn um 216 € im Monat, und das noch ganz in der Freizeit, kann er nicht genau hin­schauen – denn man muss sich vorstellen, bei jedem Kreditantrag müsste er nach­wassern, müsste er nachschauen, müsste sich die Unterlagen geben lassen. Dass das auch gar nicht gewollt ist, wissen wir seit 2006 aus der Beantwortung einer Anfrage der Grünen. Da haben die Grünen dankenswerterweise gefragt, warum denn der Staats­kommissär so wenig verdient. Damals hat der Herr Grasser gesagt, das ist schon in Ordnung so, denn wir wollen gar nicht, dass genau hingeschaut wird, sondern der Staatskommissär sitzt dort und nimmt einen Stimmungsbericht auf aus dem, was er so wahrnimmt, und schickt das weiter.

Das Lustige an der Sache ist dann, dass all das, was weitergeschickt wird, niemanden interessiert. Wir haben ja im Ausschuss OeNB und FMA gefragt, ob sie denn jemals mit den Staatskommissärinnen gesprochen hätten. Da hat es Prüfungen gegeben, die angesetzt wurden, weil Verdachtsmomente da waren. Und da haben wir gefragt: Haben Sie mit den Staatskommissärinnen, die ja vor Ort sind, gesprochen? – Die Antwort war: Nein, haben wir nicht. – Aber warum nicht? – Das war nicht notwendig.

Notwendig war es deshalb nicht, weil natürlich die FMA und die OeNB wissen, dass die Staatskommissäre geschickt werden, um Aufsicht vorzutäuschen. Da geht es darum, dass das Ministerium ein Ohr in der Bank hat, um zu schauen, ob politisch alles klarläuft. Da geht es nicht um Aufsicht. So wie es generell nicht um Aufsicht geht, wenn OeNB und FMA dann schon mitunter einmal nicht genau hinschauen, wenn etwas gemacht wird, was gegen die politischen Interessen ist.

Und wer es nicht glaubt, braucht sich nur den Briefwechsel zwischen Haider und Grasser anzuschauen, als die FMA jetzt endlich das tut, was sie immer schon hätte tun sollen, nämlich einschreiten. (Abg. Kogler: Ein einziges Mal!)  Genau: Ein einziges Mal einschreiten. Da gibt es dann einen Drohbrief vom Herrn Haider an den Herrn Grasser, und siehe da: Kurz darauf versucht man, die FMA-Vorstände vonseiten des Finanz­ministeriums abzuberufen.

So funktioniert das in dieser Republik! In dieser Republik geht es nicht um Aufsicht, sondern es geht darum, dass die politischen Interessen durchgesetzt werden können, dass die Politiker – in diesem Fall waren es eben die Politiker in Kärnten, es gibt auch in Niederösterreich und in anderen Bundesländern genug Beispiele – über die Bank das tun können, was sie so gern tun, nämlich die Wähler einkaufen. Mit den ganzen Segnungen, die sie dann über die Bank finanzieren, werden die Wähler eingekauft. Darum geht es, und das soll die Bank finanzieren!

Und wenn dann die böse FMA oder die böse OeNB einen Strich durch die Rechnung machen will, gibt es Drohbriefe, und dann wird flugs reagiert und es wird mit einer rie­sigen Drohkulisse die Aufsicht zurückgepfiffen. Das haben wir alles erlebt, das ist alles passiert. Darum geht es!

Deshalb – Herr Minister, da sind Sie jetzt gefragt –: Wenn Sie Staatskommissäre wollen, die auch tatsächlich in der Bank etwas bewegen – es gibt ja drei Aufsichts­behörden: OeNB, FMA und die Behörden im weitesten Sinne, die Staatskommissäre, die ja vor Ort sind –, wenn jene, die vor Ort sind, auch wirklich reinschauen können


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