Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 238

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Die Funktion des Staatskommissärs soll insbesondere dazu dienen, allfällige Gefähr­dungstatbestände eines Instituts zeitnah zu erkennen und in Form eines Einspruchs unverzüglich einschreiten zu können. – Zitatende.

Dieses Einspruchsrecht haben sie laut Bankwesengesetz. Und was glauben Sie, wie oft die Staatskommissäre von diesem Einspruchsrecht in all diesen Jahren Gebrauch gemacht haben? (Abg. Moser: Ein Mal?) Null Mal! Kein einziges Mal haben sie bei dem Finanzdesaster Hypo Alpe-Adria von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht.

Das betrifft aber nicht nur die Staatskommissäre, sondern natürlich auch die Finanz­marktaufsicht, sozusagen die oberste Bankaufsichtsbehörde, die ja auch die Staats­kom­missäre in die Bank entsendet hat. Auch die hatten das Wissen und auch die hatten die Instrumente, um rechtzeitig einzuschreiten. Wir wissen ja schon aus den OeNB-Prüfberichten 2001, dass dort alles drinnen gestanden ist. Alles, was in den Prüfberichten auch danach geschrieben worden ist, war letztlich eine Wiederholung, denn schon im Prüfbericht 2001 war alles drinnen: die problematische Kreditvergabe, die Einbindung von Offshore-Gesellschaften, das nicht vorhandene Risikomanage­ment. Das Desaster war vorgezeichnet, war nachzulesen im Jahr 2001 – wenn man nur wollte, wenn man hinschauen wollte und lesen konnte. (Abg. Kogler: Richtig!)

Und auch die Finanzmarktaufsicht hatte natürlich die Instrumente, um einzugreifen. Auch das ist eine Mär, dass die Finanzmarktaufsicht erst nach Reformen nach der Finanzkrise die notwendigen Instrumente in die Hand bekommen hat. Die Finanzmarkt­aufsicht hatte drei starke Instrumente – und hat sie nach wie vor – nach dem Bankwesengesetz schon damals, zu dieser Zeit – 2001, 2002 und so weiter –, nämlich: erstens, wenn das Bankwesengesetz verletzt wird, Strafen zu verhängen; wenn das nichts nützt, die Geschäftsleiter abzuberufen; und wenn auch das nichts nützt, der Bank die Lizenz zu entziehen.

Was glauben Sie, wie oft die Finanzmarktaufsicht in all diesen Jahren von diesen drei Instrumenten – obwohl ihre Organe alles gewusst haben, wenn sie nachgelesen haben – Gebrauch gemacht haben? (Abg. Moser: Wieder nie!) – Null Mal. Kein einziges Mal haben sie von diesen Instrumenten, die sie alle hatten, Gebrauch ge­macht. (Abg. Kogler: Bravo! – Abg. Strolz: Das ist eine Tragik!)

Daher lasse ich nicht gelten, dass Unwissenheit oder fehlende Instrumente die Erklä­rung sind. Das kann nicht der Grund gewesen sein. Daher ist auch die Antwort nicht in einer Reform der Bankenaufsicht zu suchen. Ja, da kann man schon ein bisschen rumschrauben, klar, aber das ist nicht die Ursache des Problems und auch nicht die Lösung für die Zukunft.

Die große Frage ist – und die ist zu beantworten durch die parlamentarische Kontrolle hier im Haus –: Warum hat man, obwohl man das Wissen und die Instrumente hatte, jahrelang nichts gemacht? Das ist die entscheidende Frage! Die müssen wir beant­worten, und die werden wir beantworten. Das ist Aufgabe und Auftrag des Hypo-Unter­suchungsausschusses. Nächste Woche geht es weiter, und daran werden wir weiterarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei NEOS und Grünen. – Abg. Kogler: Bravo!)

19.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


19.15.13

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Es geht um die Staatskommissäre, und da bin ich anderer Ansicht als mein Vorredner. Die Staatskommissäre waren dazu da, um Kontrolle, um Aufsicht vorzutäuschen. Die Staatskommissäre wurden entsandt, und das ganze Konstrukt Staatskommissäre ist so gebaut, dass es keine Aufsicht machen kann – und auch nicht soll.

 


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