Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 242

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der die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Milliarden kostet, der unter blauer Feder­füh­rung seinerzeit in Kärnten unter dem Landeshauptmann, unter der Verantwortung einer Regierung, unter dem Landeshauptmann Haider passiert ist, darf nicht mehr passieren! Das ist ja überhaupt keine Frage! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Podgorschek: Wo denn? Wo hat der Landeshauptmann operativ in die Geschäfte der Bank eingegriffen?)

Der Herr Landeshauptmann war auch Finanzreferent und hat hier die Geschicke geleitet. Der Herr Landeshauptmann hat nachweislich, und das kommt ja ohnedies auch im Untersuchungsausschuss sukzessive heraus, in die Bank hineinregiert. Auch die politische Verantwortung, wer da aller in die Bank hineinregiert hat, werden wir noch in diesem Untersuchungsausschuss klären. Und warum der Untersuchungsaus­schuss so langsam gestartet ist oder warum der Untersuchungsausschuss nicht schneller in die Gänge gekommen ist: Ja weil auch die Opposition sich nicht immer einig war, über Ladungslisten von Auskunftspersonen oder auch andere Dinge. (Abg. Kickl: So ein Blödsinn! – Abg. Kogler: Das ist ja unglaublich! – Abg. Podgorschek: Unwahrscheinlich! – Abg. Kogler: Kein Genierer!)

Da heute auch wieder die Schwärzungen angesprochen worden sind: Wenn Sie in Anwesenheit des Herrn Finanzministers darüber sprechen, dass es ja mit den Aktenschwärzungen so arg ist und dass man da jetzt endlich einmal was tun soll (Abg. Podgorschek: Habe ich es dem Finanzminister vorgeworfen?! Nein! Kein Vorwurf an den Finanzminister!), dann ist dazu nur zu sagen: Der Herr Finanzminister war der Erste – das ist übrigens schon fast 14 Tage her –, der den Verfassungsgerichtshof angerufen hat, weil er auch daran interessiert ist, dass diese Sache jetzt endlich einmal vom Tisch kommt und dass wir jetzt endlich einmal zur Aufklärungsarbeit kom­men, ohne dass wir uns ständig über die Aktenschwärzungen unterhalten müssen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Herr Finanzminister ist hier derjenige, der sofort gesagt hat: Ja, bitte macht et­was! – Wir haben einen Beharrungsbeschluss gefasst – übrigens aufgrund meiner Initia­tive, aufgrund der Initiative der ÖVP-Fraktion (Abg. Podgorschek: Müsst ihr nervös sein! Unwahrscheinlich!) –, und der Herr Finanzminister ist zum Verfassungs­gerichtshof gegangen, und der Verfassungsgerichtshof wird uns seine Entscheidung bekannt geben.

Aber, Kollegen von der Opposition, ich sage euch schon: Das, was der Verfassungs­gerichtshof entscheidet, müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, weil wir als Gesetzgeber nämlich Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes zur Kenntnis nehmen müssen, ob sie uns passen oder nicht. (Abg. Kogler: Aber wir können auch Gesetze ändern! Ändern wir das Gesetz! … haben gesagt, es gibt nie mehr Akten­schwärzungen! Lopatka: Nie mehr Aktenschwärzungen!)

Und nun noch zum Inhalt des Antrags: Kollege Podgorschek, ich bin völlig der Meinung, dass wir bei der Aufsicht eine Reform brauchen. Das ist überhaupt keine Frage, das habe ich von Beginn an gesagt, und wir haben das im Untersuchungs­ausschuss von den Auskunftspersonen gehört. Die Auskunftspersonen haben uns ganz klar eines zu verstehen gegeben: Es gab Berichte, die keiner gelesen hat. Es gab keine Follow-up-Prüfungen – das heißt, alles, was man entdeckt hat, was die Aufsicht bei den Prüfungen entdeckt hat, wurde nie wieder nachverfolgt. Die Prüfer, sowohl von der Nationalbank als auch von der Finanzmarktaufsicht, haben sich nie darum gekümmert, welche Prüfungsschwerpunkte die Wirtschaftsprüfer bei einer Prüfung des Jahresabschlusses gesetzt haben.

Ich bin da voll der Meinung von jedem, der sich hier ans Rednerpult stellt und sagt, wir müssen die Aufsicht reformieren. Nur ist es meines Erachtens zu kurz gegriffen – und


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