Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 315

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Antidepressiva: 70 Prozent mehr als Männer. Das sind alles Zustände, die so nicht sein sollten und die daher einer entsprechenden Aufarbeitung bedürfen.

Dieser Antrag wird dem Gesundheitsausschuss zugewiesen, und ich hoffe, dass wir ihn dort positiv bearbeiten können. Ein bisschen traurig war ich, dass der zweite Antrag, bei dem es um ein Maßnahmenpaket betreffend Gendergesundheit geht, vertagt wurde, und zwar mit dem „Argument“, dass es ohnehin eine Arbeitsgruppe gebe, die sich mit Gendergesundheit beschäftigt. Aus eigener Erfahrung weiß ich: Das ist eine ganz, ganz lange Geschichte, denn 1995 gab es einen Frauenbericht, mit dem sehr stark die Gendergesundheit in den Blickpunkt gerückt wurde, und damals gab es eine starke Dynamik, so nach dem Motto: Das packen wir an, da machen wir etwas! Und da möchte ich schon nochmals drauf hinweisen: Mittlerweile sind 20 Jahre vergangen, und in diesen 20 Jahren ist in diesem Bereich nicht wirklich etwas Wesent­liches geschehen; das alles zum Nachteil der Frauen und deren Gesundheit.

Zweites Thema: Blutspenden ohne Diskriminierung für homosexuelle Männer. In Öster­reich ist es gelebte Praxis, dass ein homosexueller Mann, wenn er Blut spenden möchte, nach einem Beratungsgespräch abgewiesen wird, und zwar aufgrund seiner sexuellen Orientierung und nicht aufgrund sexuellen Risikoverhaltens! Bei Hetero­sexuellen ist das nur dann so, wenn sie ungeschützt Verkehr haben, und auch nur dann, wenn wechselnde Partner angegeben werden.

Ausschließungsgründe aufgrund risikoreichen Sexualverhaltens sind natürlich in Ordnung, und so sollte auch exploriert und gefragt werden, aber Ausschließung aufgrund von sexueller Orientierung ist Diskriminierung. Ich glaube, es ist uns allen klar, dass das für homosexuelle Männer massiv kränkend ist und dass solche Vorur­teile schlicht und einfach nicht mehr akzeptabel sind. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Besonders das Rote Kreuz zeigt sich da kritikresistent. Wir haben ja mehrfach schon Veranstaltungen und Gespräche dazu gehabt – und müssen leider feststellen: Da ändert sich nichts! – Es gibt jetzt Gott sei Dank ein EuGH-Urteil, das sagt, pauschale Blutspendeverbote darf es nicht mehr geben; homosexuelle Männern können vom Blutspenden ausgeschlossen werden, aber nur dann, wenn vorher alle Alternativen ausgeschlossen wurden, also wenn die entsprechenden Testmethoden angewandt wurden, eine genaue Befragung stattgefunden hat und dann aufgrund dieser Ergeb­nisse auf ein HIV-Risiko geschlossen werden kann.

Ja, auch dieser Antrag, der von den NEOS kommt, der unseres Erachtens aber von den Grünen abgeschrieben ist (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen), denn seit Jahren stellen wir dazu Anträge, wurde dem Gesundheitsausschuss zugewiesen. Wir Grünen haben zusätzlich auch noch ganz aktuell einen Antrag eingebracht, in dem wir verlangen, dass das EuGH-Urteil in einer nationalen Regelung umgesetzt wird, und zwar im Rahmen der Blutspendeverordnung. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.24


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


23.24.09

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Abgeordnete Mückstein hat zum Thema dis­kriminierungsfreie Blutspende alle Argumente in voller Breite ausgeführt, und ich möchte Sie um diese Uhrzeit nicht unnötig strapazieren, sondern nur ganz kurz sagen:


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