Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 54

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sollte nicht so tun, als ob die Banken da nur Vorteile gehabt hätten. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Kontenregistergesetz: Herr Bundesminister, ich bitte eindringlich, dass da keine willkürliche Einsichtnahme durch Beamte stattfindet, sondern dafür muss es eine gerichtliche Bewilligung geben. Es kann nicht anders vorgegangen werden. Eine Information an den Kunden bei Kontenregistereinsicht muss den Bürger über die Aktivitäten in Kenntnis setzen. Es muss ein Rechtsschutz für die Kunden gewährleistet sein, es wäre auch die Frage zu klären, ob man nicht bei meldepflichtigen Konten und beim automatischen Informationsaustausch eine gewisse Grenze des Betrages ein­setzen könnte, und was die laufende Datenerfassung, Rasterfahndung betrifft, ist es auch eine Frage, ob das notwendig ist.

Wenn man den Entwurf genau liest, fragt man sich bei verschiedenen Punkten, ob die Kosten dieser Verwaltung und der Durchführung dieser Maßnahmen im Einklang mit dem Nutzen stehen. Tatsache ist: Wenn bei Konten von verschiedensten Vereinen, von Personenmehrheiten und so weiter – als Beispiel sei nur das Maturaball-Konto angeführt –, wo mehrere Personen zeichnen, alle diese Personen mitzuteilen sind, dann frage ich mich nach der Sinnhaftigkeit. Ich rede gar nicht von Goldhauben­gruppen, Bienenzüchtervereinen und anderen Bereichen, von kleinen regionalen Ver­einen, die das Dorfleben wesentlich prägen.

Zum nächsten, dem Kapitalabfluss-Meldegesetz. Darüber wird ganz wenig diskutiert. Auch da wäre die Frage zu stellen, ob es tatsächlich notwendig ist, jede Transaktion zu melden. Wir haben in Österreich die Endbesteuerung durch die KESt. Wenn also ein noch so kleines Guthaben sozusagen die Zinsen abzuliefern hat, dann, glaube ich, sollte man nicht übers Ziel schießen, sondern man sollte sich fragen, ob tatsächlich jeder kleinste Betrag sozusagen nach diesem Kapitalabfluss-Meldegesetz zu melden ist, weil die Summe der Beträge zusammenzuzählen ist. Wenn es ein einzelner Betrag wäre, okay, dann könnte man darüber diskutieren, aber wenn die Summe der Beträge eine bestimmte Grenze überschreitet und dies zu melden ist, dann frage ich mich, wer diesen Aufwand bezahlt, wer diesen Aufwand durchführt und welchen Nutzen dieser Aufwand nach sich ziehen soll. (Beifall bei der ÖVP.)

14.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kickl zu Wort. – Bitte.

 


14.49.45

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Auer übt sich schon als Oppositioneller. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Team Stronach.)

Wenn man da zuhört, stellt man sich die Frage, wer dieses Gesetz eingebracht hat, das er da jetzt auseinandergenommen hat. Also wenn Sie wirklich dieser Überzeugung sind, dann machen Sie noch einmal eine interne Runde und blasen Sie das ganze Manöver ab. Dann hätte die heutige Veranstaltung auch einen wirklichen Niederschlag gefunden. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war in den Worten des Ministers viel von einem begründeten Verdacht die Rede. Jede zweite, dritte Phrase war „begründeter Verdacht“. Wissen Sie, auch ich habe einen begründeten Verdacht – aber noch viel mehr als einen begründeten Verdacht, es ist eine evidente Tatsache, mit der wir es zu tun haben –, dass nämlich die rot-schwarze Staatswillkür und die Geheimniskrämerei in diesem Land – und vonseiten der Europäischen Union gleich dazu – immer mehr


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