Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 77

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Vielleicht ist es allerdings auch kein Missverständnis, sondern einfach eine andere Geisteshaltung. Diese Geisteshaltung – und diesen Schlenker zum Untersuchungsaus­schuss, zum Hypo-U-Ausschuss muss ich schon machen – merkt man ja auch dort: Da sind wir mit einer Bundesregierung konfrontiert, die Akten schwärzt in alter Manier, die massenhaft Dokumente klassifiziert, also für geheim erklärt. Das ist die Art und Weise, wie die Bundesregierung dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Doku­mente zur Verfügung stellt – und das schlägt dem Fass den Boden aus! Das schlägt dem Fass den Boden aus, denn diese selbe Bundesregierung, die eben dem Unter­suchungsausschuss nicht diese Transparenz zur Verfügung stellt, ist diejenige, die jetzt bei den Bürgern in die Konten hineinschauen will – in die Konten und damit in die Privatsphäre.

Herr Kollege Auer sagt, Überwachungskameras sind ohnehin toll und sind dazu geeig­net, Kriminalität zu bekämpfen. Ja, da haben Sie schon recht – aber Überwachungs­kameras, die im öffentlichen Raum sind, nicht Überwachungskameras im Wohnzimmer und im Schlafzimmer! Genau dort geht es aber hin, wenn in die Konten eingeschaut werden soll, denn im Konto ist das Privatleben dokumentiert – und dort wollen Sie hinschauen!

Kollege Klubobmann Schieder sagt, na ja, es wären nur die Unternehmer betroffen. – Falsch! Es sind nicht nur die Unternehmer betroffen. Und davon abgesehen: Auch die Unternehmer verdienen einen Grundrechtsschutz, das sollte doch klar sein! Aber von dieser „Kleinigkeit“ abgesehen, Herr Klubobmann Schieder, sind natürlich alle betrof­fen, auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In alle Konten wird hineinge­schaut!

Den größten Rückwärtssalto in dieser ganzen Diskussion – und das muss ich schon auch deutlich sagen – haben aber die Grünen hingelegt. Herr Kollege Rossmann, auch Herr Kollege Steinhauser, wenn Sie sich hier jetzt als Verteidiger des Rechtsstaates aufführen (Abg. Steinhauser: Waren wir immer!), dann ist das doch wirklich sowas von unglaubwürdig! Sie sind diejenigen gewesen, die überhaupt kein Auge auf den Rechtsschutz hatten. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Sie sind diejenigen gewesen, die der Regierung die Verfassungsmehrheit geben wollen, damit in die Konten hinein­geschaut werden kann.

Erst, als dieses Thema von uns NEOS angestoßen worden ist, und erst, als Sie bemerkt haben, welche Emotionen es in der Bevölkerung auslöst, dass in die privaten Konten hineingeschaut werden soll – na, Überraschung, klar löst das Emotionen aus! –, erst dann haben Sie begonnen, zurückzurudern. Erst dann haben Sie nebulös von einem Rechtsschutzbeauftragten gesprochen und auch nicht dazugesagt, dass der nicht im Vorhinein, sondern erst im Nachhinein kontrolliert. Erst dann haben Sie, hin und her gesprungen, von irgendeinem richterlichem Beschluss gesprochen. Sagen Sie offen und ehrlich dazu, dass das nicht Ihre Erfindung war: Ganz am Anfang ist null Rechtsschutz gestanden! (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Wenn Sie sich da bewegen, unserem Druck und dem berechtigten Druck der Bürger und Bürgerinnen draußen nachgeben und einen richterlichen Schutz einfordern, dann ist das positiv zu sehen, aber wir werden genau darauf achten, ob Sie das auch tatsächlich machen. (Abg. Rossmann: Sie sollten nicht nur die „Kronen Zeitung“ lesen!)

Wenn Sie alle vom Kampf gegen Steuerhinterziehung sprechen, dann sage auch ich dazu: Ja, natürlich! Dem Kampf gegen die Steuerhinterziehung verschließt sich nie­mand. Nur: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Was Sie hier machen – Einsicht in die privaten Konten ohne richterlichen Beschluss –, das basiert genau auf dieser Art von Politik: Der Zweck heiligt die Mittel. Und das ist das Ende von Grundrechten, das ist


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