Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 87

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entlohnung, ein tägliches Höchsteinkommen berechnet wird, sondern es wird nur mehr angeschaut, wie viel man monatlich verdient, und das wird für geringfügig Beschäftigte sicher eine große Erleichterung werden. Das heißt, es ist auch so, dass man dann nicht mehr in Gefahr kommt, Transferzahlungen zu verlieren, und es bleibt vor allem auch wirklich das ganze Geld im Börsel der geringfügig Beschäftigten.

Der dritte Punkt beschäftigt sich mit der Senkung der Verzugszinsen auf 4 Prozent des Basiszinssatzes, und das wird für Dienstgeberinnen und Dienstgeber eine große Er­leichterung sein, vor allem auch für kleinere Dienstgeber und Dienstgeberinnen. Das war ja auch eine Forderung der Oppositionsparteien, die wir heute gemeinsam mit die­ser Regierungsvorlage umsetzen werden. Auch da möchte ich sagen: Das war im Re­gierungsprogramm verankert – wir setzen es um. Auch da ein großes Dankeschön an dich, Herr Minister!

Das waren die Punkte zur Regierungsvorlage. Ich möchte dann noch ganz kurz auf den Antrag eingehen, den auch Kollegin Dietrich schon angesprochen hat, auf die halbjährliche verpflichtende Reanimationsschulung durch freiwillige Einrichtungen an allen Schulen für junge Menschen ab zwölf Jahren.

Natürlich begrüßen wir es, wenn an Schulen junge Menschen Erste-Hilfe-Maßnahmen erlernen. Soweit ich informiert bin, ist es so, dass das Rote Kreuz das auch jetzt schon an den Schulen macht. Und im Ausschuss haben wir ja auch darüber diskutiert, dass wir der Meinung sind, dass es vielleicht für Zwölfjährige noch zu früh ist, tatsächlich Reanimationsschulungen zu machen, da man ja auch Kraft, körperliche Kraft braucht, um tatsächlich eine Reanimation durchführen zu können. Deswegen werden wir diesen Antrag, der eine verpflichtende Schulung vorsieht, ablehnen, aber unterstützen natür­lich alle Initiativen – wenn sie auf freiwilliger Basis sind –, die Kinder mit Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut machen, sie einfach dazu anregen, Erste Hilfe zu leisten, weil es ja oft auch nur ums Trauen geht, darum, sich zuzutrauen, Erste Hilfe auch tatsächlich zu leisten.

Der letzte Antrag, zu dem ich noch kurz Stellung nehmen möchte, ist der Antrag der Kollegin Schwentner betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz sowie das ASVG geändert werden soll.

Da haben wir im Ausschuss diskutiert, Frau Kollegin Schwentner, dass wir das auch für eine wichtige Maßnahme halten, weil es ja darum geht, dass die Kostenbeiträge für El­tern, deren Kinder in Krankenhäusern aufhältig sind, gestrichen werden, weil es doch eine sehr hohe Belastung ist, eine finanzielle Belastung, zu der emotionalen Belastung noch dazu. Zuständig ist in dieser Materie allerdings das Gesundheitsministerium und deswegen wird es die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss geben. Schauen wir, was wir dort dann diskutieren. Ich hoffe, dass wir eine gemeinsame Lösung finden kön­nen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


12.43.42

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, als einzige Fraktion haben wir im Ausschuss gegen dieses Meldepflicht-Än­derungsgesetz gestimmt – und wir halten da wichtige Änderungen für notwendig. Auf unsere Kritik hat im Ausschuss gar niemand reagiert. Man hat das Gefühl gehabt, die Abgeordneten der Regierungsparteien haben das eigentlich auch nicht wirklich ange­schaut, nach dem Motto: Ist eh wurscht. Wir winken das durch, was da als Regierungs­vorlage daherkommt.

 


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