Es sind auch schon ein paar Redebeiträge absehbar: Es wird sich wahrscheinlich der Kollege Wöginger nachher freuen, dass die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben wird, und der Kollege Obernosterer wird, so wie die Kollegin Königsberger-Ludwig, loben, dass die Verzugszinsen für die Unternehmen gesenkt werden.
Das stimmt zwar, aber es ist nur ein Teil der Wahrheit, und auf den anderen gehe ich jetzt ein. Wir haben dazu einen umfassenden Abänderungsantrag eingebracht. Die Vorlage bringt eine massive Veränderung des Meldewesens, die man eigentlich nur mit dem Pensionskonto erklären kann und mit sonst gar nichts. In Summe wird nämlich der bürokratische Aufwand für die Unternehmen verzwölffacht. Ich muss nicht mehr einmal im Jahr einen Beitragsgrundlagennachweis übermitteln, sondern zwölfmal im Jahr.
In der wirkungsorientierten Folgenabschätzung, die mit dem Regierungsentwurf mitgeliefert wird, steht drin, das macht ein paar Minuten aus für die Unternehmen, die das administrieren.
Das kann nur jemand schreiben, der das selbst noch nie gemacht hat, der selbst noch nie einen Beitragsgrundlagennachweis erstellt hat. Da sind Sie einfach lange dran, und jeder Beitragsgrundlagennachweis hat zur Folge, dass Sie mit der Krankenkasse telefonieren und Details abklären. Da haben Sie einen bürokratischen Bomber auf die Unternehmen losgelassen.
Es ist ja immer so herzig: Da wird, speziell von den Wirtschaftspolitikern, immer gesagt, wie wichtig der Bürokratieabbau ist, und in den Sonntagsreden jammert man dann – da ist der Pühringer auch immer super –, wie furchtbar die Bürokratie ist. Diese Lippenbekenntnisse werden dann aber in der gelebten Wirklichkeit von den Sozialpolitikern, die sich – so wie hier – komplizierte Verwaltungsabläufe einfallen lassen, konterkariert.
Zur täglichen Geringfügigkeitsgrenze: Gut, die wird abgeschafft, aber es gibt keine einheitlichen Regelungen für die An- und Abmeldung. Jede Kasse kann selbst die Fristen regeln, wie an- und abzumelden ist, was ja für Unternehmen, die in mehreren Bundesländern Personen beschäftigen, superpraktisch ist, da die sich das für jede Kasse extra anschauen müssen. Auch die Möglichkeit zur jährlichen Zahlung wird verkompliziert.
Und: Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gilt der Kalendermonat als Bezugsrahmen. Ich schaue mir also nicht an, verdient der in 30 Tagen mehr oder weniger als geringfügig, sondern ich schaue mir einen Kalendermonat an, sodass bei Überschreiten von Monatsgrenzen eine unterschiedliche Behandlung herauskommen kann im Vergleich zu jemandem, der innerhalb eines Monats ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis hat. Auch darauf geht unser Abänderungsantrag ein.
Mit der Senkung der Verzugszinsen führen Sie die Bürger an der Nase herum. Es ist zwar dringend notwendig, die Verzugszinsen zu senken, aber parallel dazu führen Sie Säumniszuschläge ein, die in einer völlig jenseitigen Höhe sind, die nämlich in keinem Verhältnis mehr dazu stehen, was an Fehlern passiert ist. Es sind also keine Säumniszuschläge, sondern es handelt sich da konkret um Strafen, und die sind so aufgebaut, dass bei kleinsten Systemfehlern für ein mittelgroßes Unternehmen gleich einmal 50 000 € an Säumniszuschlag anfallen können, weil ich ja monatlich Beitragsgrundlagennachweise übertragen muss und weil die Strafe für jeden Arbeitnehmer, für den mir ein Fehler passiert, separat verhängt wird. Also ein EDV-Fehler hat gleich x-Tausende Euro Strafe zur Folge.
Damit fehlt die Verhältnismäßigkeit dieser Strafe, und das Gesetz ist bei den strafauslösenden Tatbeständen so unbestimmt definiert, dass es in vielen Stellungnahmen, die eingebracht wurden, für verfassungswidrig gehalten wird, weil es dem Gebot der notwendigen Determiniertheit nicht entspricht. Auch die Gründe für eine Streichung aus der HFU-Liste sind viel zu grob und unzureichend genau determiniert. Sie werden
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