Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 86

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ganz speziellen Antrag Stellung beziehen, nämlich zu unserem Antrag betreffend „Halb­jährliche verpflichtende Reanimationsschulung durch freiwillige Einrichtungen an allen Schulen für junge Menschen ab 12 Jahren“.

Meine geschätzten Damen und Herren! Jeder von uns kann in die Situation kommen, wo er Hilfe benötigt, und oftmals ist gerade die erste Minute, sind die ersten Minuten entscheidend, ob man weiterleben kann, ob man wieder gesund wird, ob einem gehol­fen werden kann.

Wir alle, die wir hier sitzen, haben wahrscheinlich schon Erste-Hilfe-Kurse hinter uns, aber manchmal liegen sie schon zu lange zurück, sodass wir uns nicht mehr genau daran erinnern können. Hätten wir in unserer Schulzeit halbjährlich die Erste Hilfe ein­trainiert, dann hätten wir sie so intus, dass wir wie selbstverständlich in der Sekunde richtig reagieren würden.

Aus diesem Grund unterstützen wir auch den Antrag, den unser einstiger Kollege Mar­cus Franz eingebracht hat, und ich bin mir ganz, ganz sicher, dass auch die ÖVP die­sen sinnvollen Antrag unterstützen wird und Marcus Franz ausreichend Zeit finden wird, ihn hier zu begründen, damit wir gemeinsam diese sinnvolle Maßnahme beschlie­ßen können. (Beifall und Bravoruf beim Team Stronach.)

12.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsber­ger-Ludwig. – Bitte.

 


12.38.53

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar Worte zum Melde­pflicht-Änderungsgesetz sagen. Mit dem vorliegenden Entwurf werden die geltenden Meldeverpflichtungen reduziert. Damit können in Zukunft sehr zeitintensive Datenüber­prüfungen unterbleiben. Mit diesem Schritt setzen wir eine der ganz großen – möchte ich sagen – Verwaltungsreformen um, zu der es, glaube ich, eine breite Zustimmung geben wird, denn diese Änderung bedeutet für die Dienstgeber und Dienstgeberinnen tatsächlich eine ganz große Erleichterung. Davon bin ich überzeugt.

Viele sprechen von Verwaltungsreform – aber Bundesminister Hundstorfer setzt Ver­waltungsreformen tatsächlich auch um. Ein großes Dankeschön an dich, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.)

Die drei unabhängigen Meldungen, die ich schon angesprochen habe – das sind die Versichertenzeitenmeldung, die Beitragsnachweisung und der Beitragsgrundlagennach­weis –, werden zusammengeführt. Es muss nur mehr die Beitragsgrundlage gemeldet werden und das ist ein ganz, ganz großer Vorteil für die Dienstnehmerinnen und für die Dienstnehmer. Sie werden in Zukunft immer up to date sein und wissen, wie ihre Daten den Krankenversicherungsträgern gemeldet worden sind.

Ich glaube, das ist für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer wirklich ein ganz großer Schritt – einer, den wir schon seit vielen Jahrzehnten umsetzen möchten –, und ich freue mich, dass wir das heute tatsächlich auch umsetzen können. Ich habe schon ge­sagt, es werden damit auch Unzulänglichkeiten gelöst. Es werden auch die Doppelmel­dungen abgeschafft, damit entfallen Dienstgebern und den Krankenversicherungen in Zukunft viele Clearingfälle, da bin ich ganz sicher. Wie gesagt, es ist eine große Ver­waltungsreform für DienstgeberInnen, und auch eine große Erleichterung und eine gro­ße Errungenschaft für DienstnehmerInnen.

Der zweite Punkt der Regierungsvorlage, den ich kurz ansprechen möchte, betrifft die Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze. Auch das ist eine große Errungen­schaft, denn in Zukunft wird es nicht mehr darauf ankommen, dass eine tägliche Höchst-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite