Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 85

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Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 640 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.35.1510. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (618 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsge­setz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Meldepflicht-Än­derungsgesetz), über den

Antrag 476/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung, über den

Antrag 944/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz geändert wird, über den

Antrag 702/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz geändert wird, und über den

Antrag 764/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der SVA-Verzugszinsen und Anwendung von be­stehenden Kulanzmöglichkeiten (641 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 638/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Halbjähr­liche verpflichtende Reanimationsschulung durch freiwillige Einrichtungen an al­len Schulen für junge Menschen ab 12 Jahren“ (642 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1008/A der Ab­geordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG), zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 32/2014, sowie das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 2/2015, geändert werden (643 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 12 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Klubobfrau Ing. Dietrich. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.37.07

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu einem


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