Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 640 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (618 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Meldepflicht-Änderungsgesetz), über den
Antrag 476/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung, über den
Antrag 944/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, über den
Antrag 702/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, und über den
Antrag 764/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der SVA-Verzugszinsen und Anwendung von bestehenden Kulanzmöglichkeiten (641 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 638/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Halbjährliche verpflichtende Reanimationsschulung durch freiwillige Einrichtungen an allen Schulen für junge Menschen ab 12 Jahren“ (642 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1008/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG), zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 32/2014, sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 2/2015, geändert werden (643 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erste Frau Klubobfrau Ing. Dietrich. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.37
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu einem
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