Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 92

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zu 6.

Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit zwischen dem Säumniszuschlag selbst und dem Schaden aufgrund des Fehlverhaltens, für das der Säumniszuschlag verhängt wird, müssen kurzfristige Nichteinhaltungen sanktionslos (für die ersten 5 Tage) sein. Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich hierbei an der Regelung in § 217 Abs. 5 BAO, um auch eine entsprechende Konsistenz zu erreichen.

zu 7.

Mit der Streichung dieses Absatzes wird die Benachteiligung von Vorschreibebetrieben gegenüber Selbstabrechnern aufgehoben. Vorschreibebetriebe hätten nämlich ansons­ten Säumniszuschläge von 50 € zu entrichten, während ansonsten gestaffelte Beiträge zu entrichten sind.

zu 8. bis 12.

Die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeit soll mit 1. Jänner 2016 und nicht erst 2017 in Kraft treten.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


12.49.47

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Loacker, Sie haben es als Opposi­tionspartei mit neun Mandataren einfach, Sie picken sich einfach die Punkte heraus, die Ihnen passen, und kritisieren jene, die Ihnen nicht am Herzen liegen. (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist unser Job, würde ich sagen! – Abg. Loacker: Sie können sich die Arbeit auf 50 Mandatare aufteilen!)

Wir haben Regierungsverantwortung, wir müssen im Sinne der Bevölkerung in Öster­reich handeln. Und da kann ich nicht hergehen und sagen, dieser Punkt passt mir und der passt nicht. Wir sind nicht alleine auf der Welt. Wir haben gemeinsam mit unserem Regierungspartner eine Mehrheit. Wir nehmen diese Mehrheit auch wahr und handeln im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, meine Damen und Herren.

Es sind wichtige Maßnahmen in diesem Meldepflicht-Änderungsgesetz. Ich darf drei kurz herausstreichen: Punkt 1, die monatliche Übermittlung der Beitragsgrundlagen, der Lohndaten. Herr Kollege Loacker, auch da gibt es einen praktischen Nutzen und ei­nen Vorteil, nämlich auch für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Zum Beispiel muss ich für Kranken- oder Wochengeld Arbeits- und Entgeltbestätigungen den Kran­kenkassen nicht mehr persönlich vorlegen, sondern das geht dann auf Knopfdruck. Und das ist ein Service und eine Verbesserung im Sinne der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

Dann, auch ganz klar – Sie haben ja selbst Anträge zur Abschaffung der Geringfügig­keitsgrenze und zur Halbierung der Verzugszinsen eingebracht –: Diese beiden Ele­mente befinden sich in diesem Gesetzespaket, die Verzugszinsen werden hier auf 4 Prozent halbiert, das ist für die Dienstgeber eine wichtige Maßnahme.

Und zur täglichen Geringfügigkeitsgrenze möchte ich ein paar Anmerkungen machen: Dieses Projekt verfolgen wir von der ÖVP seit Längerem, jetzt wird es hier im Gesetz auch angeführt und beschlossen. Worum geht es uns dabei? – Wir haben eine Vielzahl von Menschen, die geringfügig arbeiten, viele Pensionistinnen und Pensionisten, die dazuverdienen – wir haben ja die Zuverdienstgrenze bis zum gesetzlichen Pensionsan­trittsalter.

 


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