Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 93

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Ein Beispiel nenne ich aus der Gastronomie: Es gibt viele Menschen, die bei Wirten aushelfen, wenn Hochzeiten sind, wenn größere Feiern sind. Die tägliche Geringfügig­keitsgrenze hat es bis jetzt nicht erlaubt, dass über drei, vier, fünf Stunden gearbeitet wird, weil die Grenze – die Tagesgrenze – 31 € betragen hat. Daher wird diese tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft, im Sinne sowohl der geringfügig Beschäftigten als auch der Unternehmerinnen und Unternehmer. Insbesondere sind es Kleingewerbebe­triebe, Gastronomiebetriebe, die dadurch Spitzen abdecken können in ihren Unterneh­men, in ihren Gaststätten und in ihren Wirtshäusern.

Das ist ein Vorteil, meine Damen und Herren, für beide, es ist eine Win-win-Situation. Wir schaffen hier Rechtssicherheit, es wird niemand mehr bestraft, wenn jemand ge­ringfügig angemeldet ist und dieser Tätigkeit auch nachgeht. Aus meiner Sicht ist das eine ganz wichtige Maßnahme, insbesondere für den Bereich der Tourismus- und Gas­tronomiebetriebe, insbesondere für den Bereich des ländlichen Raumes und auch für jene, die sich dort geringfügig anmelden und sich etwas dazuverdienen wollen.

In diesem Sinne ist es ein wichtiges Paket im Sinne der Österreicherinnen und Öster­reicher. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

12.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


12.53.15

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bun­desminister! Wir haben es wirklich schwer, oder Sie haben es leicht. Helfen Sie mir auf die Sprünge, Herr Wöginger – der Herr Rädler hat heute irgendetwas von Legionären gesagt, glaube ich –: Sie sind 48 plus zwei, also 50. Sie können es sich aufteilen, Sie können das gesamte Gesetz durchgehen. Sie meinen, dass wir es uns leicht ma­chen? – Wir machen es uns besonders schwer, weil wir überall dort den Finger in die Wunde legen, wo Sie einen Bock gebaut haben. (Beifall bei den NEOS.)

Natürlich muss man auch sagen – der Kollege Loacker hat es auch schon erwähnt –, mit diesem Gesetz kommen zwei positive Änderungen, die Sie auch schon eingangs erwähnt haben: die mit der Geringfügigkeit, aber auch die mit der Senkung der Ver­zugszinsen. Was aber nicht geregelt wurde – und das ist jetzt eigentlich noch nicht mein Redebeitrag –, ist dieses Lohndumpinggesetz und die Ruhezeiten. Geschätzter Herr Minister, ich hoffe, Sie hatten in der letzten Zeit einmal das Vergnügen, bei einer Hochzeit oder einer Festveranstaltung an den Wochenenden dabei zu sein: Das funk­tioniert in der Praxis nicht so.

Da ich aus der Tourismusbranche und von Feierlichkeiten sprechen kann, muss ich an Sie appellieren: Da müssen Sie eine Änderung herbeiführen, sonst ist nämlich jede Ver­anstaltung um 1 Uhr in der Nacht abgesagt, zugesperrt, geschlossen, weil der Unter­nehmer dann mit einem Fuß im Kriminal ist. Und das kann es nicht sein. Ich denke, hier sollte man noch in sich gehen. Ich habe diesbezüglich auch mit Kollegen von der Gewerkschaft gesprochen. Hier sollte man noch einmal nachbessern.

Aber nun zu meinem kurzen Beitrag, was das Meldepflicht-Änderungsgesetz betrifft: Das ist positiv. Ja, es ist positiv, dass die Anmeldung von geringfügiger Beschäftigung in dieser Hinsicht erleichtert wird und dass die Verzugszinsen gesenkt werden. Aber im Grunde genommen wird der Unternehmer mit mehr Bürokratie bestraft. Sie haben sich – beide Regierungsparteien – Bürokratieabbau vorgenommen. Hier stellen wir fest, dass es zu einer Verzwölffachung des Verwaltungsaufwandes kommt – das sind die Bei­tragsgrundlagenmeldungen – und dass es in dieser Hinsicht überhaupt zu keiner Er­leichterung kommt.

 


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