Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 135

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eingebracht in der 79. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 17. Juni 2015 im Zuge der Behandlung der Behandlung von TOP 17, Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/6 (III-19/648 d.B.)

„Die Schulsprache unserer Schule ist Deutsch, die Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich im Geltungsbereich der Hausordnung nur in dieser Sprache zu verständigen.“

Die Herbert-Hoover-Realschule im Berliner Stadtteil Wedding hat bereits 2005 die Pflicht zum Deutschsprechen mit Zustimmung der Eltern in ihre Hausordnung aufge­nommen und dafür den Deutschen Nationalpreis 2006 bekommen.

„Schüler, Eltern und Lehrer der Herbert-Hoover-Schule haben die Identität stiftende Wir­kung der gemeinsamen Sprache erkannt, nicht auf staatliche Regulierungen gewartet und den Begriff der Nation durch ihr pragmatisches Verhalten mit Leben gefüllt“, so der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf anlässlich der Preisverleihung.

Der oberösterreichische Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer hat ein ähnliche Emp­fehlung 2008 ausgesprochen und meinte dazu gegenüber den OÖ-Nachrichten, dass dies der „Hausverstand gebiete“.

In Österreich hat nun eine Schule (Vienna Business School in Mödling) eine ähnliche Initiative gestartet und die Schüler darauf hingewiesen, dass „im gesamten Schulhaus (auch in den Pausen) nur die Amtssprache Deutsch eingesetzt werden darf.“

Eine Forderung, die auch die FPÖ seit Langem erhebt, dient sie doch dazu, die sprach­liche Kompetenz in der Verkehrssprache Deutsch zu fördern, die kommunikative Kom­petenz zu fördern (Verwendung einer gemeinsamen Sprache ist auch ein Gebot der Höflichkeit) und vor allem die Integration zu fördern.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die Verordnung betref­fend Schulordnung für Schulen, in denen die Unterrichtssprache Deutsch ist, dahinge­hend zu ändern, dass, unter Berücksichtigung der den sprachlichen Minderheiten bun­desgesetzlich eingeräumten Rechte, jeder Schüler verpflichtet wird, sich im Geltungs­bereich der Verordnung, sofern es nicht zur Unterrichtsmethode gehört, ausschließlich auf Deutsch zu verständigen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Zanger, Mag. Hauser und weiterer Abgeordneter be­treffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Pri­marschule

eingebracht in der 79. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 17. Juni 2015 im Zuge der Behandlung der Behandlung von TOP 17, Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/6 (III-19/648 d.B.)

Kinder, welche die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen, stehen häufig vor dem Problem, dem Unterricht nicht folgen zu können. Österreichweit gab es laut Sta­tistik Austria im Jahr 2012 von 82.821 Schülern in der Schulstufe 1 exakt 21.162 Schü-


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