Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 136

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ler mit einer anderen Umgangssprache als Deutsch, was einem Anteil von mehr als
25 Prozent aller Schüler der Alterskohorte entspricht. In Wien stellen die Schüler mit ei­ner anderen Umgangssprache als Deutsch bereits die Mehrheit in dieser Schulstufe, nämlich 8.842 Schüler (= 53%) von 16.596 insgesamt.

Eine Anfragebeantwortung durch SPÖ-Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch zeigte im Frühjahr 2015 auf, dass 60 Prozent aller 100.000 Pflichtschüler in Wien eine andere Sprache als Deutsch als Muttersprache haben. Ein Fünftel davon, also etwa 12.000, haben beim Eintritt in die Schule derart mangelhafte Deutschkenntnisse, dass sie als außerordentliche Schüler geführt werden müssen.

Der jetzige Minister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz stellte am
13. 9. 2013 noch folgende Forderung an eine künftige Regierung:

„Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (VP) will mit mehr Strenge auf den Um­stand reagieren, dass in Österreich ein Viertel aller Sechsjährigen mit erheblichen Mängeln bezüglich Deutschkenntnissen in die Schule kommt. Das Schulpflichtgesetz müsse deshalb von der nächsten Koalition geändert werden. ’Kinder sollen erst dann in die Volksschule dürfen, wenn sie ausreichend Deutsch können, um dem Unterricht fol­gen zu können’, forderte Kurz im Interview mit den OÖNachrichten.“

Auf der Seite oevp.at ist aktuell nachzulesen, dass auch Staatssekretär Mahrer die Notwendigkeit erkannt hat, dass Deutsch vor dem Eintritt in die Schule ausreichend be­herrscht werden muss: „Mir sagen Lehrer, dass Deutsch vor Schuleintritt wichtig ist, weil die Kinder dem Unterricht sonst nicht entsprechend folgen können. Wir müssen daher ein System schaffen, um den Sprachstand zu überprüfen.“

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, wonach für alle Kinder im Jahr vor Eintritt in die Primarschule eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung durchge­führt werden soll. Kinder, bei denen im Zuge dieser Sprachstandsfeststellung Defizite bei der Beherrschung der deutschen Sprache festgestellt werden, sollen demzufolge verpflichtend die Vorschule besuchen müssen. Nach Ablauf eines Jahres ist vor Eintritt in die Volksschule erneut eine Sprachstandfeststellung durchzuführen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bit­te. (Abg. Walter Rosenkranz: Was der Bauch nicht will, lässt der Kopf nicht zu!)

 


14.54.14

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsi­dent! Meine Damen und Herren! Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern – ich glaube, das sollte uns allen am Herzen liegen. Das ist vor allem für uns Grüne eine he­rausragende und eine wesentliche Aufgabe, und deshalb versuche ich zum Beispiel immer wieder, auch im Rahmen des Rechnungshofausschusses darauf einen Finger zu legen, wo effizienter Einsatz von Steuermitteln dringend notwendig ist, weil Ineffi­zienzen herrschen. Und da gibt es ein weites Feld.

Herr Präsident, ich bin Ihnen immer wieder dankbar, dass Sie uns viele Beispiele brin­gen. Der jetzige Bericht, den wir diskutieren, reicht ja von der Körperschaftsteuer und


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