noch lange beschäftigen wird. Dieser Bericht stammt aus dem Jahr 2013, aber die Probleme sind heute nach wie vor so evident wie im zu überprüfenden Zeitraum.
Die unklare Datenlage erschwert die Erfolgsmessung schulischer Sprachförderung; Stichwort: Kompetenzzersplitterung. Zu diesem Resümee kam der Rechnungshof. Er beklagte unter anderem, dass verschiedene strategische Ansätze und Einzelmaßnahmen Koordination und Abstimmung erschweren würden. Es gibt kein einheitliches Verfahren zur Erhebung der Sprachkenntnisse, so der Rechnungshof. In Kindergärten werden zwar Sprachstandsfeststellungen durchgeführt, diese Informationen dürfen aber aus Datenschutzgründen nur mit Zustimmung der Eltern an die Volksschulen weitergegeben werden.
Es fehlen, wie gesagt, verbindliche Vorgaben zur Feststellung der Sprachkenntnisse. In manchen Bundesländern – hier sieht man auch die Kompetenzzersplitterung, da von Bundesland zu Bundesland alles verschieden ist – wurden Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren untersucht, andernorts nur Vierjährige getestet. In Kärnten etwa wurden nur jene Kinder in die Untersuchung eingebunden, die vor ihrem Eintritt in den Kindergarten sprachliche Probleme gehabt hatten.
Wie gesagt, der Bericht stammt aus dem Jahr 2013. Teilweise ist diese Kritik des Rechnungshofes partiell überholt, weil es hier auch schon Änderungen gegeben hat, weil es einen Ministerwechsel gegeben hat. Aber Faktum ist, dass der Letztstand folgendermaßen aussieht: Die Regierungsparteien sind sich hier wieder uneinig! Die Frage, wie die Deutschkenntnisse von Schülern gehoben werden können, damit alle dem Unterricht folgen können, hat die Koalition unlängst bei einer Klausur auf die lange Bank geschoben respektive in eine Arbeitsgruppe ausgelagert. Bis 17. November sollen hier erst Ergebnisse auf den Tisch kommen. Es wurde dies, wie gesagt, auf die lange Bank geschoben, und es wird damit wieder verzögert.
Lassen Sie mich kurz ein paar Zahlen nennen, nämlich aus dem Integrationsbericht 2014. Hieraus geht hervor, dass insgesamt 7 Prozent der 15- bis 24-Jährigen 2013 weder erwerbstätig noch in Aus- oder Weiterbildung waren. Jugendliche ohne Migrationshintergrund waren zu 5 Prozent betroffen, Jugendliche mit Migrationshintergrund zu 15 Prozent, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich möchte auch aus dem „Standard“ vom 28. April 2015 zitieren; dort wird geschrieben: „ (...) die Entwicklung von Schülern mit großen Deutschproblemen, die als ‚außerordentliche Schüler‘ eingestuft werden, ist dramatisch: 27.000 sind es österreichweit, um 10.000 mehr als vor vier Jahren. Die Zahlen werden angesichts prognostizierter Flüchtlingswellen weiter anwachsen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind Zahlen, Daten und Fakten aus dem Jahr 2015. Dies zeigt, dass wir hier vor einem großen Problem stehen und ein großes Problem haben. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich möchte in dem Zusammenhang – vor allem, was Schüler mit Migrationshintergrund betrifft – auch das Thema Grundsatzerlass für Sexualerziehung ansprechen. Dieser Erlass, den umzusetzen die Frau Ministerin vorhat, stößt ja auf Widerstand und hat große Kritik hervorgerufen. Ich glaube auch nicht, dass hier auf Schüler mit Migrationshintergrund oder deren Eltern eingegangen wird und dass diese große Freude damit haben werden.
Ich möchte hier nur auf Deutschland verweisen. In Nordrhein-Westfalen ist dieser Erlass schon umgesetzt worden, und wenn ich daraus zitieren würde, so wäre das hier nicht jugendfrei. Das könnte ich auch nicht mit ruhigem Gewissen machen, weil das schauderhaft ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir auch in einem Ausschuss einmal darüber reden können und hier diese Problematik auch auf
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