Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 175

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gehend im Rechnungshofausschuss behandelt worden sind. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bei den Mitgliedern des Rechnungshofausschusses bedanken.

Es handelt sich dabei um Prüfungsergebnisse betreffend Schüler mit Migrationshinter­grund, Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht beziehungsweise Personaleinsatz und Dienstzuteilungen bei der Polizei. Darüber hinaus findet sich in diesem Bericht, der heute auf der Tagesordnung steht, unter anderem auch das Ergebnis der Prüfung „Sys­tem der Lebensmittelsicherheit“.

Betrachtet man diese vier Prüfungsergebnisse, so zeigen sie auf, dass es notwendig ist, die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung zusammenzuführen, wie es auch Herr Abgeordneter Mayer in seinen Ausführungen dargelegt hat.

Diese Prüfungsergebnisse zeigen aber auch, dass es notwendig wäre, die Mittel tat­sächlich effizienter einzusetzen. Dazu muss man nicht nur den Input, sondern auch den Output betrachten und gleichzeitig darauf hinweisen, dass an und für sich mit dem Mitteleinsatz auch eine Wirkung erzielt werden sollte, was leider – wie diese Berichte zeigen – nicht immer der Fall gewesen ist.

Ich möchte deshalb ganz kurz auf das Prüfungsergebnis betreffend Schüler mit Migra­tionshintergrund eingehen und dabei positiv hervorheben, dass das Bildungsministe­rium sehr wohl rechtzeitig auf sich ständig ändernde Bedingungen reagiert und auch Maßnahmen gesetzt hat, die notwendig gewesen sind, weil sich gerade Schüler mit Mi­grationshintergrund häufiger in bildungsrelevanten Risikolagen befinden.

Betrachtet man aber die Maßnahmen, insbesondere solche, um die Chancengleichheit herzustellen, beziehungsweise die zielgruppenspezifischen Maßnahmen – wie Förde­rung in Deutsch, muttersprachlicher Unterricht oder interkulturelles Lernen –, so zeigt sich dabei, dass gerade die strategischen Grundlagen sehr allgemein gehalten sind, und gleichzeitig auch, dass es keine aussagekräftigen, konkreten und messbaren Kenn­größen gegeben hat, die es möglich gemacht hätten, die Zielerreichung zu überprüfen. Ein Grund dafür war das Auseinanderfallen der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzie­rungsverantwortung, das die Koordination dieser Förderungsmaßnahmen äußerst er­schwert hat.

Gleichzeitig gab es auch eine Vielzahl von Akteuren, nämlich über den Schulbereich hinaus, die den Überblick über diese Maßnahmen erschwert haben: auf Bundesebene vier Ministerien beziehungsweise weitere Stellen, miteingebunden die Landesebene, die Gemeindeebene, und gleichzeitig waren auch die Sozialpartner miteingebunden. Das hat dazu geführt, dass es unterschiedliche, nicht standardisierte Datenerfassun­gen gegeben hat und die Dokumentation nicht so war, dass tatsächlich ein transpa­renter Mitteleinsatz sichergestellt war.

Gerade diese zersplitterte Kompetenzlage hat dem Bildungsministerium nicht die Mög­lichkeit gegeben, die Ausgaben und gleichzeitig auch die Verfügbarkeit und die Qualität der Förderungsmaßnahmen in den Ländern zu steuern. Darüber hinaus hatte das Bil­dungsministerium keine Daten über den Personaleinsatz, die Planstellen und die Aus­gaben.

Das heißt also, wenn man will, dass das Geld tatsächlich bei den Kindern ankommt, dann wäre es in diesem Bereich notwendig, dass die Aufgaben-, Ausgaben- und Fi­nanzierungsverantwortung zusammengefasst wird. Leider verweist das Bildungsminis­terium in diesem Zusammenhang jedoch nur auf die Verfassungsrechtslage und ist nicht bereit, Änderungen in diesem Bereich anzuregen. Und leider wurden keine Emp­fehlungen umgesetzt, die in Richtung Konkretisierung der Zielvorgaben und gleichzeitig Evaluierung der Förderungsmaßnahmen gehen. Gerade das wäre aber notwendig.

Wenn man sich beispielsweise den muttersprachlichen Unterricht anschaut, der abso­lut wichtig ist, dann sieht man, dass die Lehrpläne keine Vorgaben bezüglich des zu


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