gehend im Rechnungshofausschuss behandelt worden sind. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bei den Mitgliedern des Rechnungshofausschusses bedanken.
Es handelt sich dabei um Prüfungsergebnisse betreffend Schüler mit Migrationshintergrund, Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht beziehungsweise Personaleinsatz und Dienstzuteilungen bei der Polizei. Darüber hinaus findet sich in diesem Bericht, der heute auf der Tagesordnung steht, unter anderem auch das Ergebnis der Prüfung „System der Lebensmittelsicherheit“.
Betrachtet man diese vier Prüfungsergebnisse, so zeigen sie auf, dass es notwendig ist, die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung zusammenzuführen, wie es auch Herr Abgeordneter Mayer in seinen Ausführungen dargelegt hat.
Diese Prüfungsergebnisse zeigen aber auch, dass es notwendig wäre, die Mittel tatsächlich effizienter einzusetzen. Dazu muss man nicht nur den Input, sondern auch den Output betrachten und gleichzeitig darauf hinweisen, dass an und für sich mit dem Mitteleinsatz auch eine Wirkung erzielt werden sollte, was leider – wie diese Berichte zeigen – nicht immer der Fall gewesen ist.
Ich möchte deshalb ganz kurz auf das Prüfungsergebnis betreffend Schüler mit Migrationshintergrund eingehen und dabei positiv hervorheben, dass das Bildungsministerium sehr wohl rechtzeitig auf sich ständig ändernde Bedingungen reagiert und auch Maßnahmen gesetzt hat, die notwendig gewesen sind, weil sich gerade Schüler mit Migrationshintergrund häufiger in bildungsrelevanten Risikolagen befinden.
Betrachtet man aber die Maßnahmen, insbesondere solche, um die Chancengleichheit herzustellen, beziehungsweise die zielgruppenspezifischen Maßnahmen – wie Förderung in Deutsch, muttersprachlicher Unterricht oder interkulturelles Lernen –, so zeigt sich dabei, dass gerade die strategischen Grundlagen sehr allgemein gehalten sind, und gleichzeitig auch, dass es keine aussagekräftigen, konkreten und messbaren Kenngrößen gegeben hat, die es möglich gemacht hätten, die Zielerreichung zu überprüfen. Ein Grund dafür war das Auseinanderfallen der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung, das die Koordination dieser Förderungsmaßnahmen äußerst erschwert hat.
Gleichzeitig gab es auch eine Vielzahl von Akteuren, nämlich über den Schulbereich hinaus, die den Überblick über diese Maßnahmen erschwert haben: auf Bundesebene vier Ministerien beziehungsweise weitere Stellen, miteingebunden die Landesebene, die Gemeindeebene, und gleichzeitig waren auch die Sozialpartner miteingebunden. Das hat dazu geführt, dass es unterschiedliche, nicht standardisierte Datenerfassungen gegeben hat und die Dokumentation nicht so war, dass tatsächlich ein transparenter Mitteleinsatz sichergestellt war.
Gerade diese zersplitterte Kompetenzlage hat dem Bildungsministerium nicht die Möglichkeit gegeben, die Ausgaben und gleichzeitig auch die Verfügbarkeit und die Qualität der Förderungsmaßnahmen in den Ländern zu steuern. Darüber hinaus hatte das Bildungsministerium keine Daten über den Personaleinsatz, die Planstellen und die Ausgaben.
Das heißt also, wenn man will, dass das Geld tatsächlich bei den Kindern ankommt, dann wäre es in diesem Bereich notwendig, dass die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung zusammengefasst wird. Leider verweist das Bildungsministerium in diesem Zusammenhang jedoch nur auf die Verfassungsrechtslage und ist nicht bereit, Änderungen in diesem Bereich anzuregen. Und leider wurden keine Empfehlungen umgesetzt, die in Richtung Konkretisierung der Zielvorgaben und gleichzeitig Evaluierung der Förderungsmaßnahmen gehen. Gerade das wäre aber notwendig.
Wenn man sich beispielsweise den muttersprachlichen Unterricht anschaut, der absolut wichtig ist, dann sieht man, dass die Lehrpläne keine Vorgaben bezüglich des zu
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