Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 174

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17.15.32

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Herren Präsidenten! Werte Frau Mi­nister! Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf den Rechnungshofbericht zum Themenbereich Schüler mit Migrationshintergrund. Der Rechnungshof hat hier speziell zu diesem Thema im gesamten Bundesgebiet sämtliche Schulen in Österreich be­leuchtet, speziell Schwerpunktschulen auch in Wien. Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2006 bis 2012.

Maßgebend für den Lernerfolg auch für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshinter­grund ist letzten Endes die Kenntnis der deutschen Sprache, auch deshalb, weil man sich leichter tut in puncto Sozialkontakte und Integration.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das hat auch die Bundesregierung zeitgerecht erkannt, es gibt daher zu diesem Thema wichtige Passagen im aktuellen Regierungs­programm. Im Schuljahr 2010/2011 gab es in Österreich rund 22 Prozent an Schülerin­nen und Schülern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, in Wien waren es zirka 50 Prozent, im Burgenland zirka 11 Prozent. Das ist natürlich eine besondere Heraus­forderung für das Schulsystem allgemein, im Speziellen aber auch für die Pädagogin­nen und Pädagogen, denen ich explizit meinen Dank aussprechen möchte.

Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass mit Deutsch als Zweitsprache, mit den Sprach­förderkursen, aber auch mit dem Unterrichtsprinzip interkulturelles Lernen bis jetzt sehr wichtige Schritte in diese Richtung gesetzt wurden. Ich bin überzeugt davon, dass die laufende Bildungsdebatte sehr viel auch an Positivem im Jahr 2015 für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund bringen wird. Ich setze hier aber auch große Erwartungen in die Umsetzung der Autonomie.

Was ist meiner Meinung nach zusätzlich notwendig, um den Schülern mit Migrations­hintergrund das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? – Ich glaube, es ist wesentlich, dass wir ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr einführen, denn je jünger jemand ist, desto leichter tut er sich, eine Sprache zu erlernen. Wie gesagt, das fördert auch die soziale Integration in den Kindergärten.

Des Weiteren ist es aber auch notwendig, dass eine vernünftige Datenweitergabe zwi­schen Kindergarten und Volksschule erfolgt. Die ersten Schritte diesbezüglich seitens des Bundes und der Bundesländer in Form einer 15a-Vereinbarung sind bereits ge­setzt worden. Ich darf auch erwähnen, dass wir für das gesamte Bundesgebiet eine ein­heitliche und klar vergleichbare Sprachstandfeststellung brauchen, denn nur diese er­möglicht eine vernünftige, nachhaltige Evaluierung.

Abschließend darf ich noch in Erinnerung rufen, dass gegenwärtig über 440 Planstellen im Pflichtschulbereich für das Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung stehen. Meiner Meinung nach muss es zukünftig eine verpflichtende Fort- und Weiterbildung im Bereich Deutsch als Zweitsprache, aber auch im Bereich interkulturelles Lernen, vor al­lem auch was die AHS und die BMHS betrifft, geben. Diese verpflichtende Fortbildung gibt es bereits bei den allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.19


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rech­nungshofes Dr. Moser. – Bitte.

 


17.19.38

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Auf der heutigen Tagesordnung steht ein Bericht des Rech­nungshofes mit vier Prüfungsergebnissen, wobei drei Prüfungsergebnisse davon ein-


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