17.12
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neu eingetroffene Frau Bundesministerin, Sie sind herzlich willkommen! Ihr unterhaltet euch wahrscheinlich schon über die Personalplanung für die Polizei und die Kosteneinsparungspotenziale. Bitte auch auf Kärnten nicht vergessen, ein Kärntner Rechnungshofpräsident ist da und kann nachweisen, dass auch in Kärnten die Personalsituation nicht ganz ideal ist, wie vor Kurzem in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung übermittelt wurde. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)
Ich möchte aber zu einem anderen Thema kommen, nämlich zu den Agenden des Finanzministeriums. Bisher habe ich immer gedacht, dass man, wenn im Finanzministerium der doch gigantische Betrag von 450 Millionen € ausgegeben wird, ganz genau weiß, warum man das tut, und es dazu auch einen Kriterienkatalog, Maßnahmen und Ziele gibt, die man damit erreichen möchte – 450 Millionen € sind ja keine Kleinigkeit.
Dass dem nicht so ist, zeigt der heute vorliegende Rechnungshofbericht, in dem man sich die Gruppenbesteuerung näher angesehen hat. Mit der Gruppenbesteuerung – Sie wissen es – ist es möglich, dass Verluste von Auslandstöchtern mit den Gewinnen von österreichischen Unternehmen innerhalb des Unternehmensverbundes gegengerechnet werden. Dieses österreichische Modell war auch im internationalen Vergleich mit anderen EU-Staaten durchaus großzügig angelegt. Man hat sogar darauf vergessen, zu sagen, dass es eine gewisse regionale Einschränkung geben sollte. Es wurden Verlustabschreibungen sogar mit Staaten aufgenommen und somit möglich gemacht, mit denen Österreich nicht einmal ein Amtshilfeübereinkommen hatte, bei welchen es den Finanzämtern natürlich nicht möglich war, zu kontrollieren, ob es diese Verluste auch tatsächlich gegeben hat.
Ich möchte zu zwei Passagen kommen, die der Rechnungshof zitiert. Der Rechnungshofpräsident wird das wahrscheinlich nicht so hart formulieren, die Rechnungshofberichte sind da durchaus blumig formuliert, aber in ihrer Deutlichkeit, glaube ich, nicht zu überbieten:
„Mangels detaillierter und umfassender Kenntnis der Wirkungen sämtlicher Begünstigungen im Körperschaftssteuerrecht fehlten jedoch sowohl dem Gesetzgeber als auch der Bundesregierung und insbesondere dem BMF die nötigen Grundlagen für politische Entscheidungen.“ Das heißt, es geht aus dieser Kritik ganz klar hervor, dass es keine wissenschaftliche Grundlage, keine Analyse gegeben hat, sondern dass die Gruppenbesteuerung im Blindflug eingeführt wurde und nicht auf Fakten basiert.
Was auch noch spannend ist: Das Finanzministerium konnte anhand der selbst verwalteten Datenlage, also der Zahlen, die das Finanzministerium direkt im Haus gehabt hat, keine überprüfbaren Angaben zur Wirkung der Gruppenbesteuerung machen. Einfach zusammengefasst heißt das, die Gruppenbesteuerung kostet viel, man weiß aber nicht, ob oder welche wirtschaftlichen Effekte die Gruppenbesteuerung hat.
Das ist ein Grund dafür, dass wir die Gruppenbesteuerung im letzten Jahr im Abgabenänderungsgesetz auch eingeschränkt haben. Das waren erste wichtige Schritte, und weitere müssen folgen. Wir werden uns die Gruppenbesteuerung auch weiterhin kritisch ansehen und versuchen, gemeinsam neue und fairere Modelle der Gesamtkonzernbesteuerung zu entwickeln. Schauen wir aber jedenfalls kritisch weiter darauf, dass die Gelder, die investiert werden, welche die Konzerne sozusagen über eine indirekte Steuerbegünstigung bekommen, auch so investiert werden, dass es wirklich Ziele gibt, die dann auch erreicht werden. (Beifall bei der SPÖ.)
17.15
Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
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