erreichenden Sprachniveaus enthalten, keine Standards zur Sicherung einer einheitlichen Qualität. Das Ministerium konnte keine Angaben darüber machen, wie hoch die Ausgaben sind, und dementsprechend haben auch die Grundlagen für die Steuerung gefehlt.
Das heißt, ich hoffe im Hinblick auf das Ergebnis der Debatte, dass die Mängel, die es in diesem Bereich gibt, auch tatsächlich abgestellt werden, weil gerade die Leute, die das benötigen, es verdienen, dass in Zukunft der Mitteleinsatz effizienter gesteuert wird.
Ganz kurz noch, da das Steuerreformpaket nunmehr dem Parlament zugeleitet wird: In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Rechnungshof Begünstigungen im Einkommensteuerrecht und im Körperschaftsteuerrecht geprüft hat. Die Prüfungen haben gezeigt, dass es allein im Einkommensteuerrecht 558 Begünstigungen gibt, die zu einem Einnahmenausfall von 9,5 Milliarden € führen, und aufgrund der Kompliziertheit dieser Bestimmungen allein der Verwaltungsaufwand – für den Vollzug dieser Begünstigungen – 73 Millionen € im Jahr ausmacht. Im Körperschaftsteuerrecht gibt es 110 Begünstigungen, die 15 Millionen € an Verwaltungsaufwand verursachen und gleichzeitig zu einem Einnahmenausfall von zirka 450 Millionen € führen.
Gleichzeitig ist aber zu bemerken, dass ein umfassendes systematisches Konzept mit konkret formulierten Zielen und messbaren Kriterien fehlt. Tatsächlich fehlen in diesem Zusammenhang nach wie vor auch Vorgaben, ob und in welchem Zeitraum die Begünstigungen zu überprüfen wären. Es fehlen Vorgaben betreffend die Beurteilung, ob die Begünstigungen gerechtfertigt sind, ob sie geeignet sind, ob sie notwendig sind, ob sie angemessen sind, ihr Ziel und die beabsichtigte Wirkung auch tatsächlich zu erreichen.
Es fehlt in diesem Fall die Transparenz, und das hat Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl angesprochen. Die Definitionen sind im Förderbericht anders als die Definitionen beispielsweise im Transparenzdatenbankgesetz.
Das heißt, es sind Maßnahmen in diesem Bereich erforderlich, genauso wie auch Maßnahmen erforderlich sind, den Rechtsbestand, im Einkommensteuerrecht beziehungsweise auch in allen anderen Steuerbereichen, zu reduzieren. Allein im Körperschaftsteuerbereich hat es in den letzten Jahren 60 Novellen gegeben – 2,5 Novellen pro Jahr –, und diese zahlreichen Novellen führen zu umfangreicheren und detaillierteren Bestimmungen, zu zunehmender Verkomplizierung, zu aufwendigem und teurem Vollzug.
Was die Gruppenbesteuerung betrifft – das wurde bereits angesprochen –: Auch dabei sind Maßnahmen erforderlich, insbesondere deshalb, weil die Gruppenbesteuerung im Vollzug ein erhöhtes Abgabenrisiko darstellt. Positiv in diesem Zusammenhang ist, dass Maßnahmen gesetzt worden sind, nicht zuletzt auch mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014. Offen in diesem Bereich sind aber weiterhin Maßnahmen in Blickrichtung einer umfassenden, detaillierten und verbindlichen Definition des Begriffs der steuerlichen Begünstigung und gleichzeitig auch einer jährlichen Erhebung der Wirkung der Begünstigung, damit man weiß: Ist die Begünstigung tatsächlich da, um die Wirtschaft zu beleben, um den Arbeitsmarkt entsprechend anzuregen beziehungsweise sozial Bedürftige zu stützen?
Das heißt, da wären Maßnahmen erforderlich, genauso wie Maßnahmen erforderlich sind betreffend Personaleinsatz beziehungsweise Personalplanung bei der Polizei. Diesbezüglich wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Es wäre aber notwendig, auch dabei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes – was den Personaleinsatz der Polizei betrifft – anzuregen.
Betreffend das System der Lebensmittelsicherheit: Das ist auch wieder ein Indiz dafür, dass gehandelt werden muss, weil gerade unklare Rechtsvorschriften und gleichzeitig
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