Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 176

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erreichenden Sprachniveaus enthalten, keine Standards zur Sicherung einer einheitli­chen Qualität. Das Ministerium konnte keine Angaben darüber machen, wie hoch die Ausgaben sind, und dementsprechend haben auch die Grundlagen für die Steuerung gefehlt.

Das heißt, ich hoffe im Hinblick auf das Ergebnis der Debatte, dass die Mängel, die es in diesem Bereich gibt, auch tatsächlich abgestellt werden, weil gerade die Leute, die das benötigen, es verdienen, dass in Zukunft der Mitteleinsatz effizienter gesteuert wird.

Ganz kurz noch, da das Steuerreformpaket nunmehr dem Parlament zugeleitet wird: In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Rechnungshof Be­günstigungen im Einkommensteuerrecht und im Körperschaftsteuerrecht geprüft hat. Die Prüfungen haben gezeigt, dass es allein im Einkommensteuerrecht 558 Begünsti­gungen gibt, die zu einem Einnahmenausfall von 9,5 Milliarden € führen, und aufgrund der Kompliziertheit dieser Bestimmungen allein der Verwaltungsaufwand – für den Voll­zug dieser Begünstigungen – 73 Millionen € im Jahr ausmacht. Im Körperschaftsteu­errecht gibt es 110 Begünstigungen, die 15 Millionen € an Verwaltungsaufwand verur­sachen und gleichzeitig zu einem Einnahmenausfall von zirka 450 Millionen € führen.

Gleichzeitig ist aber zu bemerken, dass ein umfassendes systematisches Konzept mit konkret formulierten Zielen und messbaren Kriterien fehlt. Tatsächlich fehlen in diesem Zusammenhang nach wie vor auch Vorgaben, ob und in welchem Zeitraum die Be­günstigungen zu überprüfen wären. Es fehlen Vorgaben betreffend die Beurteilung, ob die Begünstigungen gerechtfertigt sind, ob sie geeignet sind, ob sie notwendig sind, ob sie angemessen sind, ihr Ziel und die beabsichtigte Wirkung auch tatsächlich zu errei­chen.

Es fehlt in diesem Fall die Transparenz, und das hat Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl angesprochen. Die Definitionen sind im Förderbericht anders als die Definitionen bei­spielsweise im Transparenzdatenbankgesetz.

Das heißt, es sind Maßnahmen in diesem Bereich erforderlich, genauso wie auch Maß­nahmen erforderlich sind, den Rechtsbestand, im Einkommensteuerrecht beziehungs­weise auch in allen anderen Steuerbereichen, zu reduzieren. Allein im Körperschaft­steuerbereich hat es in den letzten Jahren 60 Novellen gegeben – 2,5 Novellen pro Jahr –, und diese zahlreichen Novellen führen zu umfangreicheren und detaillierteren Bestimmungen, zu zunehmender Verkomplizierung, zu aufwendigem und teurem Vollzug.

Was die Gruppenbesteuerung betrifft – das wurde bereits angesprochen –: Auch dabei sind Maßnahmen erforderlich, insbesondere deshalb, weil die Gruppenbesteuerung im Vollzug ein erhöhtes Abgabenrisiko darstellt. Positiv in diesem Zusammenhang ist, dass Maßnahmen gesetzt worden sind, nicht zuletzt auch mit dem Abgabenänderungsge­setz 2014. Offen in diesem Bereich sind aber weiterhin Maßnahmen in Blickrichtung ei­ner umfassenden, detaillierten und verbindlichen Definition des Begriffs der steuerli­chen Begünstigung und gleichzeitig auch einer jährlichen Erhebung der Wirkung der Begünstigung, damit man weiß: Ist die Begünstigung tatsächlich da, um die Wirtschaft zu beleben, um den Arbeitsmarkt entsprechend anzuregen beziehungsweise sozial Be­dürftige zu stützen?

Das heißt, da wären Maßnahmen erforderlich, genauso wie Maßnahmen erforderlich sind betreffend Personaleinsatz beziehungsweise Personalplanung bei der Polizei. Dies­bezüglich wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Es wäre aber notwen­dig, auch dabei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes – was den Per­sonaleinsatz der Polizei betrifft – anzuregen.

Betreffend das System der Lebensmittelsicherheit: Das ist auch wieder ein Indiz dafür, dass gehandelt werden muss, weil gerade unklare Rechtsvorschriften und gleichzeitig


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