Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 107

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ob bei den Betrieben im Bereich der Ausbildung alles in Ordnung ist, aber ich finde, dieser Ansatz ist ein wirklich guter Weg.

Die Erleichterung im Bereich der Ausbildungsverbünde ist zu begrüßen.

Die Veränderungen bei der integrativen Lehre in Richtung Ausdehnung zu den NEETs ist ebenfalls gut. Ich habe im Ausschuss auch schon angesprochen, dass es mir ein Anliegen wäre, dass man darauf schaut, dass diese jungen Menschen auch eine entsprechende sozialpädagogische Betreuung bekommen, um wirklich eine Chance zu haben, diese spezielle Art der Lehrausbildung abzuschließen, und dass auch die Unter­nehmen die entsprechende Unterstützung bei der Begleitung dieser Lehrlinge bekommen. Ich glaube, das ist wirklich eine große Herausforderung, dass wir hier ein Stück weiterkommen sollen.

Im Bereich der Teilqualifizierung in der integrativen Ausbildung könnte durch die Stan­dardisierung der Teilqualifizierung ein Problem entstehen, weil Jugendliche mit sehr beschränkten Möglichkeiten innerhalb dieser Standardisierung vielleicht dann nicht mehr die Möglichkeit haben, eine Zertifizierung zu erlangen. Das, denke ich, muss aber auf jeden Fall weiterhin möglich sein, dass Jugendliche mit ganz beson­deren Bedürf­nissen eine Teilqualifizierung machen können.

Die Ausweitung des Qualifikationsprofiles für Prüfer konnten wir leider im Ausschuss nicht ausführlich diskutieren, vielleicht kann mir das heute noch jemand sagen. Ich bin nicht sicher, inwieweit eine praktische Prüfung von jemandem abgenommen werden kann, der keine Qualifikation in diesem, sondern nur in einem verwandten Beruf hat. Ich würde wirklich darum bitten, dass man sich genau anschaut, ob sich das bewährt oder ob man eine andere Lösung finden muss, wie man wieder zu mehr fach­spezifi­schen Prüfern kommt.

So weit, so gut im Großen und Ganzen, aber leider können wir trotz dieser guten Ansätze der Novelle insgesamt in dritter Lesung nicht zustimmen, weil ein Punkt darin enthalten ist, der aus grüner Sicht ein ganz starkes Signal des Protestes braucht.

In § 14 Abs. 2 soll ergänzt werden, dass ein negativer Asylbescheid zum Abbruch der Lehre führen muss. Muss! – Auch anschließend an den gestrigen Verhandlungstag möchte ich sagen, dass mit dieser Regelung der Spielraum für Menschlichkeit weiter massiv verengt wird. Es gibt keine Möglichkeit mehr, am Ende einer Lehrausbildung, wenn nur mehr, was weiß ich, zwei, drei Monate offen sind, zu sagen: Okay, lassen wir das mit der Abschiebung für eine gewisse Zeit, lassen wir den jungen Menschen die Lehre fertig machen! Es gibt auch nicht die Möglichkeit, wenn diese engagierte Arbeitskraft auch vom Arbeitgeber behalten werden will, zu sagen: Schauen wir, dass wir ein Bleiberecht bekommen!, weil die Lehre abgebrochen werden muss.

Unabhängig von diesem menschlichen Dilemma, das Sie dadurch weiter verstärken, unabhängig davon halte ich diese Regelung für wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch in hohem Maße unsinnig. Warum? – Weil Asylwerber nur dann eine Lehre machen kön­nen – im Großen und Ganzen –, wenn es sonst keinen jungen Menschen in Österreich gibt, der bereit ist, diese Lehrstelle anzunehmen. Ein Unternehmer sucht jemanden, findet jemanden, der sehr engagiert ist, der unbedingt hier auch Fuß fassen will, und das Ganze funktioniert gut – und dann kommt ein negativer Asylbescheid. Die gesamte Investition in diese Ausbildung, in diese potenzielle, hoch engagierte Fachkraft war umsonst, sie wird abgeschoben. Was ist die Konsequenz? – Der Unternehmer hat keinen Lehrling, der Unternehmer hat keine Fachkraft und muss womöglich wieder irgendjemand anderen aus einem Drittstaat suchen. – Das ist absurd, das ist völlig absurd! (Beifall bei den Grünen.)

 


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