Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 139

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können – bei der Lösungsfindung, also bei der Vorbereitung dieser Regierungsvorlage miteingebunden waren

Hannes Jarolim hat es angesprochen, die freie Werknutzung ist auch ein ganz wesent­liches Element für uns. Da hat die EU-Verordnung Spielräume gelassen für die Ausnahme von Rechten der Urheber, insbesondere für den Bereich der Bildung und der Wissenschaft, meine Damen und Herren. Diese freie Werknutzung, also im Rahmen des Studiums freien und unabhängigen Zugang auf gesetzlicher Basis zu haben, ist für alle Bildungswilligen in Österreich ein unendlich wichtiges Ding. Wir wer­den uns das jetzt noch genau anschauen und die Ausgestaltung natürlich auch noch diskutieren.

Des Weiteren zum Zitatrecht: Filmzitate waren bisher nicht erlaubt. Auch das ist ein wesentlicher Punkt, der abgehandelt wurde und entsprechend vorbereitet wurde.

Ich glaube, für die Wissenschaft ganz wichtig ist auch die Erlaubnis zur Zweitver­öffentlichung – Open Access –, womit der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags für seine Ergebnisse nach einem Jahr ein Zweitverwertungsrecht hat und darauf aufbauend die Veröffentlichung erneut und in weiterentwickelter Form vornehmen kann. Meine Damen und Herren, auch das ist etwas ganz Wichtiges für die Menschen in unserem Land, die geistiges Eigentum schöpfen und uns in der Wissenschaft und in der Entwicklung, in der Innovation und in der Technologie weiterbringen.

Ich möchte auch das Marrakesch-Abkommen erwähnen, das wir in Österreich beab­sichtigen, entsprechend zu ratifizieren. Da wird jetzt schon im § 42d zugunsten von Menschen mit Behinderung vorgesehen, dass man bessere Zugänge für Blinde, Seh­be­hinderte oder andere Menschen, die lesebehindert sind, schafft.

Meine Damen und Herren, ich habe versucht, vor Einbringung des Fristsetzungs­antrags, der einfach geschäftsordnungsmäßig möglich ist und der ganz ordnungs­gemäß eingebracht wurde, mit Ihnen Gespräche zu führen. Ich habe versucht, wirklich klarzumachen, dass uns die Diskussion im Ausschuss extrem wichtig ist.

Ich glaube, dass der Herr Minister, der diesen Kompromiss verhandelt hat, der Berufene ist, ihn zu erklären, uns Rede und Antwort zu stehen; und so wie ich ihn kenne, wird er das auch ausreichend machen. Daher bitte ich Sie, Herr Mag. Alm – ich habe mit Ihnen vorhin gesprochen –, geben Sie Ihre Zustimmung. Wir werden am 30. Juni eine interessante, befruchtende und zielführende Diskussion auch zum Urheberrecht haben können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. – Bitte.

 


16.02.57

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Eine befruchtende Diskussion, Ausgang gewiss: Guter Kompromiss, schlechtes Gesetz, das man noch dazu sehr schnell machen möchte. Der Hauptkritikpunkt der Grünen und der NEOS ergab sich daraus, dass sie unbedingt ein Hearing mit Experten haben wollten. Wir Freiheitlichen haben gemeint, ja, die Regierungsvorlage kann ruhig noch auf die Tagesordnung für 30. Juni draufkommen, weil wir bereits genug Hearings im Einzelnen gehabt haben. Die Vertreter der Wirtschaft und der Künstler haben sich ausreichend bei uns im Klub eingefunden und ihre Stellungnahmen abgegeben, sodass es für uns nicht schwer sein wird, im Rahmen dieser befruchtenden Diskussion – allenfalls auch am 30. Juni – dieses Gesetz zu zerpflücken. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ich jetzt den Justizbereich hernehme, so haben wir in diesen Tagen, innerhalb dieser kurzen Zeit, drei Schwerpunkte – die Strafgesetznovelle, die Erbrechtsnovelle


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