Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 138

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker zu Wort. – Bitte.

 


15.56.54

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf die Worte des Herrn Bundesministers Brandstetter, mit denen er die Regierungsvorlage vorgestellt hat, zitieren, denn sie beschreiben letztendlich den Leitgedanken und das Ergebnis der Regierungsvorlage, die heute Gegenstand dieser kurzen Diskussion ist:

Ich freue mich sehr, dass uns mit dem aktuellen Entwurf ein guter Kompromiss zwi­schen Künstlern, Konsumenten, Wissenschaft und Wirtschaft gelungen ist. Das Gesetz soll damit an die modernen Entwicklungen angepasst werden und ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Insbesondere wende ich mich heute an die Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien. Die Regierungsvorlage, um die es hier geht, ist eine vernünftige und eine sehr lange und intensiv verhandelte, denn Sie wissen genau, dass mehr als zehn Jahre lang Diskussionen zu diesem Thema stattgefunden haben. Und an uns selbst wurde – und da, glaube ich, ist jede politische Partei gleichermaßen mit Anfragen konfrontiert gewesen – von allen Gruppen, also von den Künstlern, den Wirtschaftstreibenden, den Autoren, den Wissenschaftlern, und zwar seit eineinhalb Jahren, permanent der Wunsch und das Ersuchen herangetragen: Schaffen Sie doch endlich Rechtssicherheit für uns alle!

Denn worum geht es hier eigentlich? – Es geht im Wesentlichen darum, dass wir urheberrechtlich legale Privatkopien in Österreich zulassen, und zwar in dem Sinn, dass ein gerechter Ausgleich für diese Kopien, die gemacht werden, in Form einer Zahlung erfolgt.

Die Leerkassettenvergütung – Kollege Jarolim, du hast es vorhin gesagt – ist natürlich nicht mehr zeitgemäß. Sie erinnern sich: Früher haben wir die Kassetten hinein­geschoben und auf „Aufnahme“ gedrückt. Das macht heute niemand mehr. Heute speichern wir auf digitalen Datenträgern. Hier ist mit der Speichermedienvergütung ein Weg gefunden worden. Ich sage nicht, dass das der Weisheit letzter Schluss ist, aber die OGH-Entscheidung von letzter Woche gibt uns zu diesem Punkt auch recht. Es ist einfach das Mittel, das wir im Moment am besten umsetzen können, um denen, die urheberrechtliche Rechte haben – den Künstlern, den Autoren –, Geld zukommen zu lassen. Darum geht es ja: um eine adäquate Abgeltung ihrer Rechte bei der Anfer­tigung privater Kopien – also im Rahmen des privaten Nutzens.

Für die Einhebung wird wie bisher der Handel zuständig sein. Man wird diese Urheber­rechtsvergütung auch entsprechend mit einem Hinweis auf der Rechnung ausweisen.

Ich möchte Sie jetzt ein bisschen in die Novelle einführen, denn wir werden diese Diskussion am 30. Juni – wo im Justizausschuss genug Zeit ist, der Minister da sein wird und seine hohen Beamten, die die Legisten sind, auch da sein werden – vielleicht haben und vielleicht auch nicht, was für mich sehr unverständlich ist, aber ich hoffe doch noch auf Ihre Zustimmung.

Die Vergütungshöhe ist entsprechend verhandelt worden, das war ja der schwierigste Kompromiss. Sie wissen, die Vergütung bei Speichermedien soll 6 Prozent betragen und die Reprographieabgabe soll bis zu 11 Prozent ausmachen. Der Gesamtertrag soll mit 29 Millionen € pro Jahr gedeckelt werden.

Ich glaube, dass auch das vernünftige Kompromisse sind, in der Hinsicht, dass selbstverständlich auch die verschiedenen Parteien – denn die einen wollen natürlich viel Geld und die anderen wollen ihre Produkte in Österreich noch immer vertreiben


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