Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 143

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Materie ist, die lange schon diskutiert wurde, und dass so ein Kompromiss ziemlich fragil sein muss. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass wir diesem Kompromiss nicht zustimmen dürfen, und ich erkläre Ihnen gleich, warum, und sage Ihnen, warum wir dieses Expertinnen- und Expertenhearing brauchen. Ich will es am Punkt der Speicher­medienabgabe, der Festplattensteuer, festmachen, die ja der eigentliche Knackpunkt in dieser Urheberrechts-Novelle ist.

Das ist keine geeignete Folgeregelung für das bestehende System. Die angestrebte Lösung löst nicht das Problem, das sie vorgibt, zu lösen. Das Problem, von dem wir hier sprechen, existiert eigentlich gar nicht mehr. Das eigentliche Problem wird sozu­sagen über den Roten Hering, der von den Interessenvertretern ausgelegt wurde, überdeckt. Das Wort, das in diesem Zusammenhang sehr selten fällt, ist das Wort „Raubkopie“. Und das ist bitte unter Anführungszeichen zu verstehen, denn wir sprechen lieber von Kopien aus ungeklärter Quelle, aus fragwürdiger Quelle, vielleicht auch aus illegaler Quelle. Aber wir wollen vermeiden, hier von Raub zu sprechen.

Dabei, dieses fundamentale Missverständnis aufzuklären, können natürlich Expertin­nen und Experten helfen. Und Expertinnen und Experten sind eben nicht die Interes­sen­vertreterinnen und Interessenvertreter, die Sie hier genannt haben, die auch Kollege Rosenkranz genannt hat. Es geht nicht um Experten aus dem Bereich Kunst und Expertinnen aus dem Bereich Wirtschaft. Hier geht es um Leute, die tatsächlich verstehen, wo das eigentliche Problem liegt, und nicht nur für sich und ihre Klientel eine Lösung wollen.

Was hätten Ihnen diese Expertinnen und Experten erzählt? – Sie hätten Ihnen erzählt: Wir hatten einmal ein System, das die Privatkopie-Vergütung sehr gut gelöst hat, nämlich die Leerkassettenvergütung. Wir haben eine Vorlage. Von dieser Vorlage wird eine Kopie angefertigt, die landet auf einem Trägermedium, nämlich der Leerkassette, und wir haben bei diesem Vorgang alles ziemlich gut und treffsicher abgebildet. Alles, was kopiert wurde, ist auf diesen Kassetten gelandet. Und das gesamte Volumen dieser Kassetten hat sozusagen auch die Berechnungsgrundlage für die Abgabe ergeben. Das heißt, es ist treffsicher die richtige Größenordnung, das richtige Volumen eingehoben worden.

Jetzt haben wir keine Vorlagen mehr in diesem Sinn. Es werden kaum mehr Kopien angefertigt, und es gibt diese Übertragung auf so ein Medium eins zu eins, wie es vor­her einmal der Fall war, nicht mehr. Im Übrigen, was bis dato auch schon kaum zufriedenstellend gelöst war, beziehungsweise aus der Sicht der Kunstschaffenden offensichtlich doch, war die Verteilung, die über die Verwertungsgesellschaften erfolgt ist. Um hier nur die Größenordnung zu verdeutlichen: Der Medianwert der ausgeschüt­teten Abgabe liegt bei 87 Cent pro Künstler pro Jahr. Das ist kein besonders hoher Betrag.

Zu den drei Punkten, die heutzutage nicht mehr funktionieren: Physische Tonträger als Vorlage für so eine Privatkopie werden immer weniger gehandelt. Die Dinge, die Sie sich online herunterladen können, werden meistens mit Lizenzen versehen. Auch da ist es nicht möglich, eine Privatkopie anzufertigen. Viele Quellen sind überhaupt nicht tauglich, um eine geeignete Vorlage für eine Privatkopie zu sein. Es wird nicht mehr so viel kopiert. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal Udo Huber aufgenommen haben, bei seinen Top Ten auf einer VHS. Das wäre eine legale Privatkopie. Ich glaube, Udo Huber moderiert mittlerweile gar nicht mehr.

Heutzutage wird gestreamt. Ich weiß nicht, ob Ihnen Spotify, Deezer, TIDAL, Netflix, YouTube irgendetwas sagen. Von dort können Sie streamen, aber Sie dürfen nicht aufzeichnen und schon gar nicht das als Vorlage für eine Privatkopie heranziehen. Dazu kommt natürlich noch, dass sich die Wirtschaft, nämlich die Unterhaltungs-


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