Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 151

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Was in der Diskussion jetzt nicht angesprochen worden ist, ist, dass wir, was die militärische Waffenherstellung anbelangt, im Waffengewerbe eine Bestimmung hatten, dass diese Österreichern vorbehalten ist, was eine entsprechende Problematik in Richtung Inländervorbehalt war, und das klären wir jetzt europarechtlich auf.

Bei der ersten Umsetzung, was Gewerbeordnung und so weiter anbelangt, hat die Frau Brunner auf der einen Seite ein paar Fragestellungen betreffend Aarhus-Kon­vention und auf der anderen Seite angebliche Rücknahmen, was die Information der Öffentlichkeit anbelangt, angemerkt. Beides stimmt in dem Zusammenhang so nicht.

Bei der Seveso-Problematik ist es so, dass das Seveso-Regime bisher keine Geneh­migungs­regelungen enthalten hat. Somit hat sich die Frage nach Parteistellungen auch gar nicht gestellt. Und jetzt ist im Artikel 15 der Seveso-III-Richtlinie für bestimmte Entscheidungsverfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung, eine Aarhus-Öffentlichkeits­beteiligung, vorgesehen. Die Verfahren betreffen ausschließlich die sogenannte Über­wachung der Ansiedlung, das ist wiederum in der Raumordnung geregelt. Das heißt also, wir können das heute auch gar nicht beschließen, sondern das müssen dann die Länder beschließen. Daher ist das jetzt im Wesentlichen auch kein Nachteil und kein Fehler von uns.

Auf der anderen Seite zu einer zweiten Frage von Ihnen betreffend die Information der Öffentlichkeit: Auch das nehmen wir nicht zurück, sondern wir klären das, was in der Gewerbeordnung zu klären ist, bleibt in der Gewerbeordnung. Jetzt gibt es aber durch Seveso III eine Änderung, dass bestimmte Zuständigkeiten zum Umweltminister kommen, und der Umweltminister hat das in der sogenannten Industrieunfall­verord­nung und in der Störfallinformationsverordnung entsprechend geregelt beziehungs­weise hat das vor und hat das auch in die Begutachtung gegeben.

Im Klartext gilt dasselbe, was ich vorher gesagt habe: Es gibt keine Verschlechterung der Information der Öffentlichkeit, sondern Widersprüchlichkeiten, teilweise auch Doppelgleisigkeiten werden jetzt aufgelöst und für die Betroffenen besser geregelt.

Last, but not least: Was die von Herrn Abgeordnetem Alm angesprochene, immer so ironisch dargestellte und skurril klingende Gewerberechtssituation anbelangt, ist Ihnen vielleicht der Widerspruch – es war nicht der Widerspruch im Großen, sondern der Widerspruch im Kleinen – schon aufgefallen. Die Vorrednerin, Frau Schwentner, ist hier angetreten und hat gesagt: Wenn wir uns jetzt als ersten Schritt einmal vorge­nommen haben, dass die Organisation und die tatsächliche Betreuung, um Trans­parenz und bessere Qualität zu schaffen, getrennt werden, ist das gut. Wir brauchen dann auch weitere Schritte in Richtung Reglementierung, also aus bestimmten Schutz- und Qualitätsgründen ein reglementiertes Gewerbe.

Dann kommt nach Ihnen – also ich kann auch für andere Bereiche genau dasselbe Interesse formulieren – der Herr Alm und sagt mit der Aufzählung der entsprechenden gewerberechtlichen Tätigkeiten, wie lustig und skurril das ist. Es klingt auch so. Die Frage ist aber: Ist es so? – Ich habe mich schon einmal bemüht, das darzustellen: Im Endeffekt ist der Zugang – das waren fast lauter nicht reglementierte Gewerbe, sondern Anmeldegewerbe – ein relativ einfacher. In Wirklichkeit haben wir in Öster­reich halt eine bestimmte Tradition, all das auch in unserer Umsetzung und beim Ange­bot für den Kunden entsprechend darzustellen. Auch in den Handwerken haben wir da eine bestimmte Tradition.

Ich frage Sie: Ist diese qualitative Vorgangsweise etwas Schlechtes, wenn wir Stand­ortvorteile bemessen? – Auch in internationalen Rankings liegen wir unter den ersten drei, denn andere Staaten – selbst die Vereinigten Staaten und sonstige Staaten, die wirt­schaftlich gar nicht schlecht sind – haben dort keine qualifizierten Unterscheidun-


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