verletzt wurde, der vorsieht – ich zitiere aus dem Gesetz –: „Jede Kommission wird von einer auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit geleitet.“
Der Brief fand entsprechendes mediales Echo inklusive kolportierter Stellungnahmen seitens der Frau Dr. Brinek gegenüber der Presse. Angesichts dieser Tatsache haben wir NEOS den Volksanwälten und der Volksanwältin eine Einladung geschickt, ins Parlament zu kommen und ein Gespräch über die Umstände dieser Bestellung zu führen, um ihnen eine Chance zu geben, diese Vorwürfe zu entkräften oder zu erklären, worum es ging. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)
Diese Einladung ist ausgeschlagen worden, und es wurde auf den Ausschuss verwiesen, der halt einmal im Jahr stattfindet.
Wir waren überrascht und enttäuscht, muss ich sagen, dass gerade die Volksanwaltschaft als ein Organ des Parlaments sich derart zugeknöpft gegenüber den Abgeordneten zeigt. Es fand sich Zeit für Journalisten, aber nicht für die Abgeordneten dieses Hauses.
Ich darf schon bemerken, dass die MinisterInnen sehr oft sehr wohl außertourlich, also außerhalb der formalen Ausschüsse, Zeit finden, solche Gespräche zu führen. Ich muss sagen, dass sogar Bundesminister Klug im Vergleich zu den Volksanwälten ein Musterschüler an Transparenz und Auskunftsfreudigkeit ist; vom Rechnungshof gar nicht zu sprechen, der sich jederzeit Stunden nimmt, um mit einzelnen Abgeordneten bei den Berichten noch in die Tiefe zu gehen.
Jetzt fand nun einmal vor einer Woche der Ausschuss statt, und Frau Vorsitzende Schimanek, es stimmt nicht, dass wir mit den Auskünften der Volksanwälte zufrieden waren. Im Gegenteil: Wir haben keine Auskunft bekommen, nach welchen Kriterien jetzt die Bestellung der Kommissionsleiter erfolgte, und insbesondere wurde nicht dargestellt, inwiefern die drei neubestellten LeiterInnen § 12 Volksanwaltschaftsgesetz erfüllen. Ich will gar nicht über die Begründung sprechen, warum die Verträge einzelner anderer Kommissionsleiter nicht verlängert wurden.
Die Verweigerung der Auskunft ist natürlich ein Problem. Es ist schade. Dem kann parlamentarisch nicht abgeholfen werden, da wir kein Interpellationsrecht haben. Damit knüpfe ich an den Initiativantrag an, den mein Kollege Scherak gestern eingebracht hat, nämlich die Möglichkeit der schriftlichen Fragestellung, so wie auch beim Präsidenten des Rechnungshofes. (Abg. Darmann: Ihr habt ja ganz einen anderen Antrag eingebracht!) Wir glauben, das ist wesentlich, um laufend über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft informiert zu werden beziehungsweise solche Unklarheiten beseitigen zu können.
Und zu Ihrer Frage von gestern, ob sich dieses Interpellationsrecht ausschließlich auf die Haushaltsführung, Diensthoheit und Organisation beschränken sollte. Die Antwort ist: Nein. (Abg. Darmann: Aber das ist ja ganz anders als beim Rechnungshof!) Ja, es ist etwas anderes, richtig. Es ist etwas anderes, und deswegen glauben wir, dass sich das Interpellationsrecht auf den gesamten Wirkungsbereich der Volksanwaltschaft erstrecken sollte.
Es wird jetzt sicher in aller gebotenen Kürze im Detail im Verfassungsausschuss besprochen werden. Die Volksanwaltschaft gibt einmal im Jahr einen Bericht heraus, der zwar ziemlich ausführlich ist, aber nicht in die Tiefe geht. Die Fälle werden gekürzt dargestellt, dies im Gegensatz zum Rechnungshof, von dem sehr vollständige Berichte vorliegen, inklusive der Stellungnahmen der Stellen, die kontrolliert werden, und der Stellungnahme des Rechnungshofes zu diesen Stellungnahmen. (Abg. Neubauer: Der hat ja ganz eine andere Aufgabenstellung, der Rechnungshof!)
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